Deutsche Umwelthilfe verklagt Media Märkte wegen "bedingungsloser Uneinsichtigkeit" bei Energiekennzeichnung
Archivmeldung vom 22.12.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Verstöße von Filialen der Elektrogerätekette Media Markt gegen gesetzlich vorgeschriebene Verbraucher- und Klimaschutzregelungen halten auch in der Schlussphase des Weihnachtsgeschäfts an.
Obwohl das Landgericht
Stuttgart erst vor zwei Wochen gegen den Media Markt in Esslingen
wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene
Energiekennzeichnung eine einstweilige Verfügung erlassen hatte,
musste die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in den vergangenen Tagen
wegen ähnlicher Vergehen erneut zwei Filialen der Markt führenden
Elektrogerätekette in Ravensburg und Augsburg (Stadtteil Oberhausen)
abmahnen. Erneut lehnte Media-Markt-Anwalt Joachim Nikolaus
Steinhöfel ("Ich bin doch nicht blöd") die Abgabe einer
Unterlassungserklärung ab - garniert mit unflätigen Beschimpfungen
der DUH.
"Dieser Mann praktiziert sein Lebensmotto ´wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr´ jeden Tag", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch die bedingungslose Uneinsichtigkeit Steinhöfels. "Wir werden wie im Fall Esslingen natürlich auch in Ravensburg und Augsburg-Oberhausen vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken. Die Media Markt Saturn Holding zwingt uns über diesen Anwalt ständig in die juristische Auseinandersetzung, statt endlich zu kapieren, dass eindeutige Gesetze auch für marktführende Elektromärkte gelten." Resch kündigte an, dass die DUH weiter Testbesuche in Media Markt-, Saturn- und anderen Elektromärkten durchführen und Verstöße mit Abmahnungen und im Fall der Uneinsichtigkeit mit Klagen vor Gericht beantworten werde. Darüber hinaus würden die betroffenen Filialen auf der von der DUH im Internet veröffentlichten so genannten "Schmuddelliste" (www.duh.de) aufgeführt bis die Verstöße aufhören.
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Kunden beim Kauf von Kühl-
und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte
"weiße Ware") mit eindeutigen Angaben die Entscheidung für
verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen schonende Geräte
erleichtern. Sie wird heute von vielen großen und kleinen Unternehmen
weitgehend eingehalten. Die zum Metro-Konzern gehörenden
Elektrogeräteketten Media Markt und Saturn hatte die DUH seit über
einem Jahr wegen teilweise laschen Umgangs und teilweise auch
geradezu demonstrativer Ignoranz mehrfach angeprangert und in der
Folge vor den Gerichten bislang ohne Ausnahme obsiegt. Dennoch
erzwingen die betroffenen Filialen aus dem Metro-Konzern weiter
regelmäßig die Auseinandersetzung vor den Gerichten und bemühen dort
im Fall von Niederlagen die jeweils nächste Instanz.
Resch erklärte, dass auch Gespräche mit Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl und persönliche Kontakte zur Geschäftsleitung der Metro Saturn Holding GmbH, in jüngster Zeit "für keinerlei Besserung des provokanten Gebarens" gesorgt hätten. Resch: "Statt seine Klienten endlich zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu veranlassen, verlegt sich der Media-Markt-Anwalt nun auf alberne Beschimpfungen."
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e. V.