Nach 15 Jahren Warten: Ab morgen ist Schluss mit "Ex-und-hopp" bei Elektro-Altgeräten
Archivmeldung vom 23.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKaum ein Gesetz wurde in Brüssel und in den EU-Mitgliedsstaaten so lange beraten und von Teilen der Industrie bekämpft wie das am morgigen 24. März in Kraft tretende Elektro-Altgerätegesetz. Vor allem die am Verkauf billiger Elektrogeräte interessierten Handelsketten aber auch viele Hersteller wehrten sich vehement gegen die in anderen Bereichen selbstverständliche Produktverantwortung.
In der Folge ist das
Aufkommen an Elektro-Altgeräten in den letzten Jahren so stark
angewachsen wie kei-ne andere Abfallart. Seit 1991 wurde national und
auf EU-Ebene über eine Regelung diskutiert, die die Berge von
Elektro-Altgeräten eindämmen soll. Mit dem Elektro-Gesetz beginnt
endlich die praktische Umsetzung auch in Deutschland.
Handel und Industrie müssen ab jetzt umdenken. Langlebige
Elektrogeräte sind nun gefragt, "Geiz ist geil"-Billigware wird ab
jetzt spürbar teurer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). An die Hersteller und
Elektro-Handelsketten appellierte Resch: "Verbraucher und Umwelt
haben ein Anrecht darauf, dass die Bohrmaschine nicht nach vier
Wochen durchbrennt und für den Marken-Laptop auch nach sechs Monaten
noch Ersatzteile erhältlich sind." Die Deutsche Umwelthilfe fordert
Hersteller und Vertreiber dazu auf, "günstige statt billige"
Elektrogeräte zu vertreiben. Während die heute verbreitete Billigware
häufig nicht die Reparatur lohnt, schnell kaputt geht und einen hohen
Stromverbrauch aufweist, sind energieintelligente Geräte zwar bei der
Anschaffung etwas teurer, durch niedrige Energiekosten und ihre
Reparierbarkeit kommen sie aber langfristig günstiger.
1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte fallen in Deutschland
jährlich an - gewerblich genutzte Geräte mit eingeschlossen. Die
alten Geräte enthalten viele Wert- aber auch gefährliche Schadstoffe
und müssen deshalb unbedingt getrennt vom Restmüll gesammelt werden.
Bisher wurden nur etwa 10 bis 35 Prozent dieser Gerätemassen
recycelt.
"Die Verbraucher sind jetzt doppelt gefragt", ergänzt Eva
Leonhardt, Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
"Ausrangierte Geräte müssen ab sofort getrennt vom Restmüll gesammelt
werden. Nur so können die Wertstoffe verwertet und die Schadstoffe
verantwortungsvoll entsorgt werden. Das Recycling allein macht
allerdings die Geräte noch längst nicht 'grün'. Deshalb sollten
Verbraucher schon beim Einkauf auf Qualität und Langlebigkeit der
Geräte achten".
Die Rücknahme der Altgeräte ist in den Städten und Gemeinden sehr
unterschiedlich organisiert. Statistischen Erhebungen zufolge
schwanken auch die Sammelmengen in den verschiedenen Bundesländern
bislang sehr stark: Während in Brandenburg nur etwa ein Kilogramm pro
Einwohner und Jahr gesammelt wurde, erwiesen sich die südlichen
Bundesländer als deutlich sammelfreudiger. In Baden-Württemberg lagen
die durchschnittlichen Erfassungsquoten bisher bei über fünf
Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr. Doch auch diese
Sammelmengen erreichen noch nicht einmal ein Viertel des
tatsächlichen Geräteaufkommens. Mit dem Elektro-Gesetz soll diese
Bilanz endlich bundesweit verbessert werden.
"Manche Städte und Gemeinden werden die gesetzlichen Vorgaben sehr
engagiert umsetzen, andere Kommunen schlafen noch", so Leonhardt. Die
Deutsche Umwelthilfe hat seit Januar vorbildliche Initiativen rund um
die Umsetzung des Elektro-Gesetzes ausgezeichnet. So erhielt die
Stadt Mönchengladbach einen Preis für ein besonders
verbrau-cherfreundliches Gesamtkonzept zur Gesetzesumsetzung. Auch
die Stadt Frankfurt wurde geehrt für die Zusammenarbeit mit dem
Sozialbetrieb "Werkstatt Frankfurt e.V.", die bereits seit Jahren
Elektro-Altgeräte aufarbeiten. Als erstem Hersteller wurde am
20.3.2006 der Firma Saeco die Auszeichnung überreicht, die gebrauchte
Saeco-Kaffeevollautomaten für die Wiederverwendung aufbereitet und
nicht nutzbare Geräte in einer Aktion bereits vor Beginn der
Gesetzesumsetzung in der Behindertenwerkstätte Mag-stadt für ein
hochwertiges Recycling vorbereiten ließ.
Neben der Rückgabepflicht für die Verbraucher werden mit dem
Gesetz strenge Anforderungen an die Verwertung gestellt: die
Verwertungsquoten liegen je nach Geräteart bei 50 bis 80 Prozent -
wobei hier eine qualitativ hochwertige Aufbereitung unerlässlich ist,
um die eingesetzten Rohstoffe wieder zurückgewinnen zu können.
Deshalb sind auch die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder
gefragt, die Umsetzung des Elektro-Gesetzes aktiv zu begleiten.
Zum Projekt "Green Electronics"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics"
die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt
wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt
gefördert.
Zum Start der flächendeckenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten in
Städten und Gemeinden am 24. März 2006 hat die DUH ein Info-Telefon
eingerichtet. Unter der kostenfreien Telefon-Nummer 0800 11 77 1 77
werden montags bis freitags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr
Verbraucherfragen zum ElektroG beantwortet.
Weitere Informationen: www.green-electronics.info
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.