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Kohleausstiegsgesetz ohne Abstandsregeln für Windkraft

Archivmeldung vom 28.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Noch immer wird einseitig auf veraltete und Mensch und Naturzerstörende Windkraftanlagen gesetzt, obwohl es längst bessere Technik gibt (Symbolbild)
Noch immer wird einseitig auf veraltete und Mensch und Naturzerstörende Windkraftanlagen gesetzt, obwohl es längst bessere Technik gibt (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Kohleausstiegsgesetz wird offenbar nicht die stark umstrittenen Abstandsregeln für neue Windkraftwerke enthalten. Das Thema Erneuerbare Energien wurde aus dem neuesten Referentenentwurf gestrichen. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf den Entwurf.

Im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes sollte unter anderem beschlossen werden, dass für neue Windräder ein Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung von mindestens fünf Häusern einzuhalten ist. Damit wollte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Akzeptanz für Windkraft in der Bevölkerung erhöhen. Über die geplanten Regelungen war zuletzt heftiger Streit zwischen Union und SPD ausgebrochen. Mehrere Bundesländer kündigten öffentlich an, per Ausnahmeregelung den Mindestabstand zu unterschreiten. Auch die SPD war auf Distanz zu Altmaier gegangen. Das Kohleausstieggesetz soll am kommenden Dienstag im Bundeskabinett beschlossen werden. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern.

Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer sieht das Ausklammern des Themas erneuerbare Energien aus dem Kohleausstieggesetz als schädlich für die Energiewende. "Die Vertagung der Mindestabstände ist in etwa genauso schädlich, als wenn sie beschlossen worden wären. Kein Planer wird jetzt eine Windenergieanlage bestellen, weil er nicht weiß, wie sich die Regierungsparteien in den nächsten Wochen oder Monaten einigen werden", sagte Krischer. Die Neuregelung könnte nun im Frühjahr im Zuge einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgen, so der Grünen-Politiker: "So kann man nicht mit den mehreren Hunderttausend Arbeitsplätzen in der Branche umgehen."

Gleichzeitig sollte im Kohleausstiegsgesetz der weitere Ausbau der Fotovoltaik geregelt werden. Eine Neuregelung ist nötig, da der aktuelle Zubau-Grenze für Solarzellen bald erreicht ist. "Das ist jetzt ebenfalls aus dem Gesetzentwurf geflogen und Stand heute bekommen neue Fotovoltaik-Anlagen ab nächsten Sommer keine EEG-Vergütung mehr", so Krischer. Die Erneuerbare-Energien-Branche wisse zurzeit nicht, ob es ab kommenden Sommer noch eine Grundlage für ihr Geschäftsmodell gebe. "Die Bundesregierung schafft es noch die Wind-, als auch die Solarbranche in den kompletten Ruin zu treiben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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