Freistaat Bayern hält an Verzögerungstaktik fest: Gerichtsverhandlung zu sauberer Luft in München verschoben
Archivmeldung vom 23.01.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof teilte heute Nachmittag mit, dass die für Donnerstag, den 26. Januar 2017, 11.00 Uhr geplante öffentliche Verhandlung zu Luftreinhaltemaßnahmen in München, verschoben wird. Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes setzten am vergangenen Freitag (20.1.2017) kurzfristig einen Verhandlungstermin für diese Woche fest.
Sowohl die Deutsche Umwelthilfe als auch die Landeshauptstadt München stimmten diesem zu und verzichteten auf die Ladungsfrist von zwei Wochen. Die Landesanwaltschaft als Vertreterin des Freistaats Bayern hat dies jedoch, entgegen erster Ankündigungen, nicht getan und beharrt auf Einhaltung der zweiwöchigen Ladungsfrist. Das Gericht muss somit neu laden. Die DUH geht von einem neuen Verhandlungstermin im Februar aus.
"Abermals gefährdet das Hinhalten der bayerischen Staatsregierung die Gesundheit von vielen zehntausend Bürgerinnen und Bürgern in München. Diese müssen nun noch länger auf die Durchsetzung ihres Rechts auf saubere Luft warten", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH wird den neuen Termin der öffentlichen Verhandlung frühestmöglich mitteilen.
Hintergrund:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 verpflichtet den Freistaat, den geltenden Luftreinhalteplan für München soweit fortzuschreiben, dass dieser so rasch wie möglich zur Einhaltung der seit 2010 verbindlich geltenden Grenzwerte für NO2 führt. Der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt vorgelegte aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans sieht eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter Allee) vor.
Dies ist zu spät. Darum hat die DUH am 17. November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit ein Vollstreckungsverfahren begonnen. Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 21.06.2016 eine Frist von einem Jahr zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgelegt.
Andernfalls drohe ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Freistaats, über die der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist bindend, weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung bestehen nicht.
Links:
Zur Pressemitteilung vom 29.6.2016: Deutsche Umwelthilfe und Verkehrsclub Deutschland siegen vor Gericht: http://l.duh.de/v3kby
Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: www.duh.de/themen/luftqualitaet/luftverschmutzung-quellen/verkehr/
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)