Gerichtliches Nachspiel zum Castortransport 2006
Archivmeldung vom 09.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGenau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben stehen am Montag vier AktivistInnen von ROBIN WOOD in Hannover vor Gericht. Während des Castortransports mit seiner hochbrisanten Fracht hatten AktivistInnen bei Leitstade (Landkreis Lüchow Dannenberg) Seile über die Transportstrecke gespannt.
Daran hatten sich zwei Mitglieder von ROBIN
WOOD quer über die Gleise gehängt. Die Weiterfahrt des hochradioaktiven
Atommüllzugs wurde für zwei Stunden gestoppt.
Strafrechtlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar im Zuge
ihrer Ermittlungen keine Tatbestände gefunden, um die AktivistInnen der
Umweltorganisation ROBIN WOOD zu kriminalisieren. Die Demonstration in
luftiger Höhe, mit der der gefährliche Atommüll völlig gewaltfrei
vorübergehend gestoppt wurde, stellt weder eine Nötigung noch eine
Störung öffentlicher Betriebe da.
Statt die Verfahren einzustellen und damit nicht zuletzt Steuergelder zu
sparen, klagt die Staatsanwaltschaft die AktivistInnen nun mit dem
Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit (Fahrthindernis) im Rahmen der
Eisenbahn Bau- und Betriebsverordnung (§ 64 und 64 b, Abs.2 Nr.5, siehe
unten) begangen zu haben an und versucht so Bußgelder zu erwirken.
Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD: "Es wäre schön, wenn sich
die Staatsanwälte mit gleichem Engagement gegen die Einschränkungen der
Bürger- und Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach
Gorleben ins Zeug legen würden, wie jetzt gegen diejenigen, die auf die
enormen Gefahren der Atomenergie aufmerksam machen."
Quelle: Pressemitteilung ROBIN WOOD