DNR begrüßt Urteil des Europäischen Gerichts: Zeit für den Ausstieg
Archivmeldung vom 07.03.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttAnlässlich des heutigen Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) über Einsichtsrechte in Herstellerstudien zur Risikobewertung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat kommentiert Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR): "Wieder einmal stellt ein Europäisches Gericht klar: Gemeinwohlinteressen haben in der europäischen Gesetzgebung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen."
Schöne weiter: "Mit dem Urteil erklärt das EuG das Wiederzulassungsverfahren für das meistverkaufte Pestizid endgültig zur Farce, denn die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat mit ihrem Vorgehen nicht nur die Rechte der Europaabgeordneten und der Öffentlichkeit beschnitten, sondern auch ihre eigenen. Sowohl die EFSA als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das federführend für die europäische Risikobewertung war, sind auf Grundlage der geschwärzten Herstellerstudien zu ihrer Einschätzung "gesundheitlich unbedenklich" gelangt und haben in ihrer Begründung dabei nachweislich ganze Passagen aus den Industriestudien übernommen.
Bis heute ist dieser skandalöse Umgang ohne politische Konsequenzen geblieben. Im Ergebnis des heutigen Urteils ist die Bundesregierung gefordert, den Glyphosat-Ausstieg auf nationaler und europäischer Ebene auf den Weg zu bringen. In Deutschland müssen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach die Anwendung von Glyphosat "so schnell wie möglich und grundsätzlich zu beenden" ist, endlich konkrete Ausstiegspläne folgen. Das Gefeilsche um möglichst minimale Anwendungseinschränkungen und Zulassungsverlängerungen Glyphosat-haltiger Herbizide für die Landwirtschaft muss ein Ende haben.
Auf EU-Ebene erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die Forderung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach mehr Transparenz in Zulassungsverfahren für Pestizide vorbehaltlos unterstützt und sich gegen eine erneute Zulassung des Wirkstoffs nach 2022 ausspricht. Auch das ist zum Vorteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren."
In zwei Verfahren hatten sich vier Abgeordnete der Fraktion Die Grünen/ EFA im Europäischen Parlament (Heidi Hautala, Benedek Javor, Michèle Rivasi, Bart Staes) sowie ein weiterer Kläger gegen eine Entscheidung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) gewandt, aus Schutz der geschäftlichen Interessen der Hersteller den Zugang zu Studien (teilweise) zu beschränken.
Eingereichte Klagen: Hautala u.a. http://ots.de/N8G01S Tweedale http://ots.de/WRZdj2
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG): http://ots.de/4HNeV9
Quelle: Deutscher Naturschutzring (ots)