Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt Haltung von Mastschweinen verstößt gegen Tierschutzgesetz und Verfassung

Haltung von Mastschweinen verstößt gegen Tierschutzgesetz und Verfassung

Archivmeldung vom 03.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Schweine in Massentierhaltung
Schweine in Massentierhaltung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Haltungsvorschriften in der Schweinemast verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten der Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Ulrich Wollenteit (Link zum Gutachten: http://gpurl.de/nWttn). Die zugelassenen Haltungsbedingungen fügen den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zu. Dadurch wird geltendes Recht und das im Grundgesetz festgehaltene Staatsziel Tierschutz missachtet.

Die Anwälte halten es aus Rechtsgründen für zwingend geboten, die zuständige Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) zu ändern. "Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Haltungsvorschriften dringend verschärfen und das Leiden in den Ställen beenden", sagt Stephanie Töwe, Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin. "Die Haltung muss den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden - nicht die Tiere den Haltungsbedingungen." Jeder Halter muss laut Tierschutzgesetz dafür sorgen, dass die Tiere sich artgemäß bewegen können und nicht leiden müssen. Umfangreiches Bildmaterial aus deutschen Tierställen, das Greenpeace vorliegt, belegt jedoch die schockierende Praxis: Schweine, die zentimetertief in ihrem eigenen Kot stehen, die zum Teil blutige Verletzungen tragen, mit deutlichen Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen, Leerkauen oder dem trauernden Hundesitz. Viele Tiere leiden an Klauen- und Gelenkerkrankungen sowie Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten.

Freiwillige "Tierwohl"-Maßnahmen bleiben wirkungslos

Grundsätzliche Verbesserungen scheitern seit Jahren am Widerstand von Agrarminister Christian Schmidt (CSU). Sein Argument: Mehr Tierwohl verursache zu hohe Kosten und überfordere die Bauern. Dabei verlangen sowohl Verbraucher als auch zahlreiche Bauern längst bessere Bedingungen in der Tierhaltung. So genannte freiwillige "Tierwohl"-Label bleiben jedoch aussage- und wirkungslos. "Die Schaffung freiwilliger 'Tierwohl-Initiativen' entbindet den Verordnungsgeber nicht von seiner Verpflichtung, die Haltungsvorgaben - und zwar verbindlich - zu verschärfen. Solange die Verordnung materiell-rechtliche Vorschriften des Tierschutzrechts missachtet, liegt hierin nicht nur ein Verstoß gegen Bundesrecht, sondern auch gegen Art. 20a GG.", sagt Anwältin Dr. Davina Bruhn.

Weit besser als in Deutschland sieht es beispielsweise in Schweden, der Schweiz und Österreich aus. Dort fordert der Staat deutlich bessere Ausstattungen der Stallanlagen bei Tageslicht, Stallaufteilung, Spiel- und Wühlmaterial, Bodenbeschaffung und Kühlungsmöglichkeiten.

Rechtsgutachten von Greenpeace für Deutschen Bauernverband nicht nachvollziehbar

Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche Bauernverband (DBV) in einer ersten Bewertung auf das heute von Greenpeace vorgelegte Rechtsgutachten zur Schweinehaltung. Nach dem bisher bekannt gewordenen Inhalt scheinen die juristischen Aussagen wenig belastbar zu sein. Die deutsche Schweinehaltung ist das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie. Die Schweinehaltung unterliegt einem dichten Gesetzes- und Regelungsgefüge sowie einem engmaschigen Kontrollsystem durch die zuständigen Veterinärbehörden und durch Eigenkontrollen der Wirtschaft, wie der DBV betont.

Die Tierhaltungsverfahren werden ständig nach aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis weiterentwickelt, so der DBV. Das erfolgt mit ständiger Begleitung von Wissenschaft, Beratung und Veterinären auf Basis der sich ebenfalls weiterentwickelnden gesetzlichen Regelungen. Gerade in der jüngsten Vergangenheit habe die Branche darüber hinaus eigenständig über die breit angelegte Initiative Tierwohl nochmals weitere Impulse gegeben, wie der DBV verdeutlicht.

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert Investitionen in neue, tiergerechtere Ställe, die nur leistbar sind, wenn Vertrauen in rechtliche Rahmenbedingungen besteht, stellt der DBV fest. Die jetzt von Greenpeace vorgeschlagene Normenkontrollklage würde die laufen-den und kommenden Anstrengungen für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung konterkarieren, weil zusätzliche Rechtsunsicherheit entsteht, mahnt der DBV. Ein solches Vorgehen hält der DBV für unverantwortlich und legt den Schluss nahe, dass es Greenpeace weniger um die Verbesserung als vielmehr um die Abschaffung der Tierhaltung und Verlagerung ins Ausland zu gehen scheint.

Quelle: Greenpeace e.V. / Deutsche Bauernverband (DBV) (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte unter in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige