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Gentechnik: Brüssel will Staaten bei Zulassung in Verantwortung nehmen

Archivmeldung vom 14.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Keine Gentechnik
Keine Gentechnik

Bild: Christian Beuschel / pixelio.de

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker reagiert auf den Dauerstreit über die Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten oder umstrittenen Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat: Er will die Mitgliedstaaten bei der Zulassung stärker in die Verantwortung nehmen, berichtet die F.A.Z..

Sie sollen sich klar für oder gegen eine Zulassung aussprechen und die Entscheidung nicht mehr der EU-Kommission zuschieben können. Erreichen will Juncker das durch mehr Transparenz und neue Regeln. Die Öffentlichkeit soll erfahren, ob ein Staat für oder gegen eine Zulassung gestimmt oder sich enthalten hat. Bisher ist das geheim.

Enthaltungen sollen bei der Bestimmung der für eine Zulassung erforderlichen Mehrheit nicht mehr gezählt werden. Außerdem sollen im Zweifelsfall die zuständigen Minister abstimmen müssen, damit klar erkennbar ist, wer politisch verantwortlich ist, schreibt die Zeitung weiter. Bisher stimmen Beamte aus den Ministerien in Spezialausschüssen über die Zulassung ab.

In heiklen Fällen enthalten sich diese dabei oft der Stimme, damit die für erforderliche Mehrheit nicht zustande kommt. Es kommt auch vor, dass sich die Staaten im Vorfeld absprechen, damit sich die Stimmen für und gegen die Zulassung die Waage halten. In beiden Fällen sehen die Regeln vor, dass die EU-Kommission am Ende allein über die Zulassung entscheidet.

Sie muss diese dann entsprechend auch gegenüber der Öffentlichkeit vertreten. Juncker hat sich immer wieder darüber beschwert, dass "Brüssel" den "schwarzen Peter" für unpopuläre Entscheidungen zugeschoben bekommt. Das sollen die neuen Regeln nun schwieriger machen. In Kraft treten können sie allerdings nur, wenn neben dem Europaparlament auch die Mitgliedstaaten zustimmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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