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Bundesverfassungsgericht stärkt das geltende Gentechnikgesetz

Archivmeldung vom 24.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Lammel / WWF
Bild: Bernd Lammel / WWF

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Gentechnik erklärt Matthias Meißner, Agrar-Experte des WWF Deutschland: „Der WWF begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter sehr. Dieses Urteil stärkt alle Landwirte, die gezielt auf gentechnikfreien Anbau setzen, und es entspricht dem Wunsch der deutschen Verbraucher, die zu 87 Prozent Gentechnik in der Landwirtschaft ablehnen."

Meißner weiter: "Die Gen-freundliche Agroindustrie hat mit  diesem Urteil eine Schlappe einstecken müssen. Sie wird auch weiterhin für die Risiken, die von ihrer Technik ausgehen, Verantwortung übernehmen müssen. Landwirte bekommen weiterhin finanzielle Entschädigung, wenn gentechnisch veränderte Pollen von einem Nachbarfeld die eigenen Anbauflächen verunreinigen. Gerade für Bio-Landwirte, die helfen, die biologische Vielfalt zu erhalten, ist dies besonders wichtig.“   

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder wie auch die Haftungsregelung als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt. Gentechnik bleibt damit in Deutschland nur in engen Grenzen erlaubt.

Quelle: WWF

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