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Bioland lehnt eine generelle Stallpflicht für Geflügel ab

Archivmeldung vom 11.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Bundesrat wird am 12. Oktober über die Geflügelpest-Verordnung abstimmen. Laut Entwurf soll zur Bekämpfung der Vogelgrippe eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel festgelegt werden. Bisher war die Stallpflicht ein umstrittenes Notinstrument zur Bekämpfung der Vogelgrippe.

"Es ist für Biogeflügelhalter unakzeptabel, wenn sie aufgrund einer neuen Verordnung im Regelfall ihre Tiere einzusperren haben", warnt Bioland-Präsident Thomas Dosch. Bioland fordert daher, dass ein Freilandhaltungsverbot weiterhin nur bei konkreten Risiken, zeitlich befristet und nur in gefährdeten Gebieten ausgesprochen wird.

Die Entscheidung für eine generelle Aufstallungspflicht würde eine artgerechte und nachhaltige Geflügelhaltung einschränken und den Geflügelhaltern mit Bio- und Freilandhaltung deutliche Wettbewerbsnachteile bescheren. Die aktuelle Herausforderung liegt darin, die Ursachen für die Ausbrüche in den Nutztierbeständen und die Verbreitungswege der Seuchen aufzuklären: Ein Großteil der Geflügelpestausbrüche fand in Betrieben statt, die ihre Bestände vorschriftsmäßig eingesperrt hatten. Dies widerlegt die Vermutung, dass Wildvögel ursächlich im Zusammenhang mit der Verbreitung der Geflügelseuche stehe. In die gleiche Richtung weist wie auch eine aktuelle Studie der FAO.

Quelle: Pressemitteilung Bioland e.V.


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