Viele Tierversuche werden von ehemaligen Versuchsleitern genehmigt
Archivmeldung vom 18.10.2018
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Freigeschaltet durch André OttWichtige Aufsichtsbehörden lassen Anträge für Tierversuche oft von Mitarbeitern genehmigen, die selbst jahrelang solche Experimente durchgeführt haben. Teilweise wechselten die Wissenschaftler ohne Wartezeit in die Behörde. Das zeigen Recherchen der Tageszeitung "taz" (Donnerstagausgabe und taz.de) bei mehreren Aufsichtsämtern, die vergleichsweise viele Anträge bearbeiten. Tierrechtler halten solche Mitarbeiter für befangen.
Die Behörden dürfen laut Tierschutzgesetz die Versuche nur dann genehmigen, wenn sich die wissenschaftliche Fragestellung ausschließlich mit Tierexperimenten beantworten lässt. Das Leid und die Zahl der Tiere müssen so gering wie möglich sein. Das sind Ermessensfragen, die je nach Einstellung und Engagement der Prüfer unterschiedlich beantwortet werden können.
Dennoch hat das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) gerade 3 Wissenschaftler als Prüfer eingestellt, die selbst "viele Jahre" etwa als Versuchsleiter gearbeitet haben, wie aus einer internen E-Mail an Mitarbeiter der Behörde hervorgeht. In einem Fall gab es keine Karenzzeit. "Eine*r unserer neuen Mitarbeiter*innen war direkt vor dem Wechsel zum LAGeSo an Tierversuchsvorhaben beteiligt, bei den anderen lagen jeweils 3 Jahre zwischen dem Ende der Beteiligung an Versuchen und der Einstellung beim LAGeSo", teilte die Pressestelle des Amts der taz mit.
Ähnlich ist die Lage in anderen Bundesländern mit vergleichsweise hohen Tierversuchszahlen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schrieb der taz, dass "ein Teil" der 4 für Tierversuchsangelegenheiten zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter mehrere Jahre selbst an solchen Experimenten beteiligt gewesen sei. Zwischen dieser Tätigkeit und der Beschäftigung im Amt "gab es keine Karenzzeit". Bei der für Nordbayern zuständigen Regierung von Unterfranken haben sogar alle 3 Tierversuchsprüfer einschlägige Erfahrungen, wie das Amt der taz mitteilte. Auch hier wurden mitunter direkt und ohne Wartezeit die Seiten gewechselt.
Sämtliche betroffene Behörden bestreiten, dass ihre Prüfer Interessenkonflikte hätten. Typisch ist die Begründung des Lageso: "Tierversuchsanträge aus den Instituten, in denen die Mitarbeiter*innen zuvor tätig waren, werden für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach dem Wechsel durch andere Mitarbeiter*innen des LAGeSo begutachtet und bearbeitet." Wer über "Praxiserfahrung" verfüge, könne die Versuche "realistischer" beurteilen.
Doch Tierschützer überzeugt das nicht. "Die Entscheider sind Tierversuchsleute und keine Leute, die Tierversuchen kritisch gegenüber stehen", sagt Edmund Haferbeck, der die Rechts- und Wissenschaftsabteilung der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland leitet. "Diese Leute sind befangen, weil sie natürlich weiter die Genehmigungen erteilen wollen, wie sie es ja die ganze Zeit für sich selbst reklamiert haben von den Behörden." Die meisten Anträge würden genehmigt.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: http://www.taz.de/Wer-ueber-Tierversuche-entscheidet/!5538792/
Quelle: taz - die tageszeitung (ots)