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NABU: Änderungen der Düngeverordnung greifen zu kurz

Archivmeldung vom 27.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gülle (Symbolbild)
Gülle (Symbolbild)

Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Die am heutigen Freitag vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Düngeverordnung, die aufgrund der Corona-Krise in Teilen allerdings erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden sollen, kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: "Hoffentlich ist dieses Kapitel einer jahrzehntelangen Hängepartie nun endlich beendet."

Krüger weiter: "Wenn auch noch unzureichend aus Umweltsicht. Bund und Länder springen mit den Verschärfungen grade so weit, dass die millionenschweren Strafzahlungen an Brüssel abgewendet werden. Was sie jedoch verpassen, ist die Chance, das Problem der Überdüngung an der Wurzel zu packen: Die in Teilen Deutschlands zu intensive Tierhaltung muss verringert werden. Entscheidend ist, die Zahl der gehaltenen Schweine, Hühner und anderer Tiere pro Hektar klar zu begrenzen, mit zusätzlichen Obergrenzen für jeden Landkreis.

Zusätzlich muss eine Hoftor-Bilanz für jeden Betrieb kommen, die klar macht wie viele Nährstoffe in einen Betrieb hineingehen und wie viele ihn verlassen - ohne Bilanzierungs-Tricks. Wir müssen jetzt den Diskurs führen, wie eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland aussehen muss - mit fairen, ehrlichen Lösungen nach dem Verursacherprinzip sowie Planungssicherheit für alle Landwirte. Das Ende der Nitrat-Krise, die unser Grundwasser gefährdet und schwere Schäden in der Pflanzen- und Tierwelt hinterlässt, ist seit zwei Jahrzehnten überfällig."

Quelle: NABU (ots)


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