Falsche Vorwürfe gegen Münchner Anwalt - Schweizer Fernsehen rudert zurück
Archivmeldung vom 07.03.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Schweizer Fernsehen macht einen Rückzieher. Am 29. Juli 2008 hatte das SF in der Sendung „10vor10“ einen Beitrag ausgestrahlt, in dem der unzutreffende Eindruck entstand, der Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter kritisiere im Zusammenhang mit dem Thema Steuerhinterziehung konkrete Verhaltensweisen der Schweizer Banken UBS und Credit Suisse sowie der Liechtensteinischen LGT.
Dabei wurden Zitate Dr. Höchstetters aus einem am Vortag ausgestrahlten Interview in der ZDF-Sendung „Report Mainz“ wiedergegeben, die aber verkürzt und in einen falschen Zusammenhang gestellt wurden.
Gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe ging der Münchner Wirtschaftsrechtler und Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht, der im Interesse seiner Mandanten selber eng mit Finanzinstituten zusammenarbeitet, rechtlich vor – mit Erfolg: Das Schweizer Fernsehen hat in einer Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Dr. Höchstetter bestätigt, „dass dieser Eindruck nicht erweckt werden sollte und dass Sie weder die Namen dieser drei Bankinstitute (UBS, Credit Suisse, LGT) genannt noch sich zu deren Verhalten geäußert haben“. Die Redaktionsleitung von „10vor10“ verpflichtet sich in der Erklärung, den falschen Beitrag nicht mehr auszustrahlen oder anderweitig zu verbreiten und ihn auch im Internet nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
Auch die betroffenen Banken hatten sich gegen die in der Sendung geäußerten Vorwürfe gewehrt, sie würden reuige Steuerhinterzieher an einer Selbstanzeige hindern. Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter hat in diesem Zusammenhang noch einmal betont, dass nicht die Banken in Fällen von Steuerhinterziehung primär in der Pflicht sind, sondern dass die Entscheidung zur Selbstanzeige einzig und allein bei dem Steuerpflichtigen selbst liegt. „Wer Steuern hinterzogen hat und wieder ruhig schlafen will, dem rate ich eindeutig zur Selbstanzeige. Und daran kann ihn auch keine Bank hindern“, so Höchstetter. Dies gilt auch und selbst dann, wenn sich eine Bank angesichts drohenden Abbruchs der Kundenbeziehung zunächst nicht kooperativ zeigen sollte und „mauert“. Da eine Selbstanzeige aber nicht unkompliziert ist und nur wirksam wird, wenn sie korrekt und fristgerecht erfolgt, sollten Betroffene sich in jedem Fall durch einen erfahrenen Anwalt beraten lassen. Dies gilt natürlich auch für Schützenhilfe hinsichtlich nicht kooperativer Finanzinstitute und die Erarbeitung alternativer Lösungsansätze.
Quelle: Höchstetter & Kollegen