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Maxim Biller: BGH lehnt weitere Klage gegen „Esra“ ab

Archivmeldung vom 10.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Klage gegen den inzwischen verbotenen Roman „Esra“ von Maxim Biller aus dem Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch abgewiesen.

Das Karlsruher Gericht lehnte einen Unterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab. Sie war im Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert worden und sah sich dadurch diffamiert. Für das Buch hat das Urteil keine Konsequenzen mehr, weil das Bundesverfassungsgericht dessen Erscheinen bereits auf Grund Klage der im Roman erkennbaren früheren Partnerin Billers untersagt hatte. Allerdings ist in München noch eine 50 000 Euro-Entschädigungsklage der Mutter anhängig.


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