Maxim Biller: BGH lehnt weitere Klage gegen „Esra“ ab
Archivmeldung vom 10.06.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDer Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Klage gegen den inzwischen verbotenen Roman „Esra“ von Maxim Biller aus dem Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch abgewiesen.
Das Karlsruher Gericht lehnte einen Unterlassungsanspruch der Mutter
von Billers Ex-Freundin ab. Sie war im Roman als herrschsüchtige,
psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert worden und sah sich
dadurch diffamiert. Für das Buch hat das Urteil keine Konsequenzen
mehr, weil das Bundesverfassungsgericht dessen Erscheinen bereits auf
Grund Klage der im Roman erkennbaren früheren Partnerin Billers
untersagt hatte. Allerdings ist in München noch eine 50 000
Euro-Entschädigungsklage der Mutter anhängig.