„Bild“ empört über Kritik vom Presserat
Archivmeldung vom 28.07.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie „Bild“-Zeitung hat laut dem Urteil des Deutschen Presserats in ihrem Bericht über die Causa Skripal gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. Das Blatt hat dem Presserat umgehend vorgeworfen, „im Einklang mit Russlands Propaganda“ zu agieren. Dies schreibt das russische online Magazin "Sputnik".
Weiter heißt es auf der deutschen Webseite des Magazins: "Der Presserat sprach seine Missbilligung zu einem „Bild“-Artikel vom 13. März aus. Zum Anlass wurde die Überschrift „++ Syrien-Massaker ++ Nervengift-Anschlag in Europa ++ Mays Ultimatum ignoriert ++ Wie weit geht Putin noch?“
„Während die Nachrichtenlage zum Zeitpunkt der Berichterstattung in Bezug auf Ost-Ghouta eine Tatsachenbehauptung unter dem Aspekt der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ansicht des Gremiums hergab, gilt dies nicht für den Gift-Anschlag in England. Mindestens in diesem Punkt hätte die Redaktion ihren Lesern auch in der Überschrift deutlich machen müssen, dass die Schuldfrage noch nicht letztgültig geklärt ist“, zitiert die Zeitung den Rat.
Laut Presserat nahm „ein durchschnittlich verständiger Leser die Überschrift insbesondere bezüglich der Frage der Täterschaft in Bezug auf die geschilderten Vorkommnisse nicht als redaktionelle Meinungsäußerung“ wahr.
Die Kritik des deutschen Presserats über mangelnde journalistische Sorgfalt wies das „Bild“-Blatt jedoch mit einem empörten Artikel zurück und ging zum medialen Angriff über: Der Presserat stehe unter Russlands „Einfluss“, so die „Bild“. Er handle gar „im Einklang mit Russlands Propaganda“ – Belege für diese Behauptung lieferte das Blatt jedoch nicht.
Es berief sich lediglich darauf, dass Deutschland und andere Staaten russische Diplomaten im Zuge der Skripal-Affäre ausgewiesen haben.
Diese „Argumentation“ hatte der Presserat allerdings bereits in seiner Missbilligung der „Bild“-Meldung zuvor entkräftet: Die Position eines Staates oder einer Regierung rechtfertige die Überschrift der „Bild“ nicht.
„Dass eine offizielle Position der Bundesregierung oder weiterer Staaten anderes nahelegt, ist noch keine ausreichende Grundlage, eine Urheberschaft Russlands zur Tatsache zu erheben“, so der Deutsche Presserat.
Der 66-jährige Sergej Skripal und seine Tochter Julia waren am 4. März dieses Jahres im britischen Salisbury bewusstlos aufgefunden und mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht worden. Von wem und unter welchen Umständen sie wirklich vergiftet wurden, ist unklar. Die britische Regierung behauptete umgehend, dass in den Giftanschlag auf die Skripals mit dem Stoff A-234 (im Westen als Nowitschok bekannt) der russische Staat verwickelt sei. Russland wies diesen Vorwurf von sich und forderte eine unabhängige Aufklärung.
Die Affäre löste einen diplomatischen Skandal aus: Die britische Premierministerin Theresa May ordnete die Ausweisung von 23 russischen Diplomaten aus Großbritannien an. Aus „Solidarität“ mit London wiesen auch die USA, Deutschland und viele weitere EU-Staaten Dutzenden russischen Diplomaten die Tür. Der damalige Außenminister Boris Johnson versprach im März, „verblüffende Beweise“ gegen Russland zu präsentieren, tat das aber bis zu seinem Rücktritt im Juli nicht.
Im April gab es in der Giftaffäre eine Wende: Das mit der Untersuchung beauftragte britische Militärlabor Porton Down teilte mit, die Herkunft des Nervengifts sei nicht identifizierbar. Das britische Außenamt musste daraufhin zugeben, dass dem Vorwurf gegen Russland eigene Wertungen der britischen Seite zugrunde gelegen hätten."
Quelle: Sputnik (Deutschland)