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Rundfunkgebühren Datenschützer gegen Gesetz

Archivmeldung vom 23.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung berichtet in ihrer Dienstagausgabe über Kritik an der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags. Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die geplanten Änderungen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren scharf kritisiert.

Mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages erhalte die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Befugnisse, die über denen des bundesdeutschen Meldegesetzes liegen, sagte von Bose gegenüber der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. So sollen Rundfunkteilnehmer künftig bei Abmeldungen den "Lebenssachverhalt" als Begründung nennen. Darüber hinaus soll die GEZ auch bei Vermietern und Wohnungsgesellschaften Auskunft über Mieter einholen dürfen. Der neue Vertrag soll 2013 in Kraft treten.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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