Gericht erklärt Böhmermann-Verbot: Einen „Schweinefurz“ zu weit von Kunst entfernt
Archivmeldung vom 17.06.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMitte Mai hat das Hamburger Landgericht Jan Böhmermann untersagt, Teile seiner "Schmähkritik" zu veröffentlichen. Nun erklärten die Richter, wieso, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf die Erklärung.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Das Gedicht Böhmermanns sei zwar zweifelsfrei Satire, die ein Teil der Kunst ist und somit von der Kunstfreiheit geschützt wird, heißt es laut SZ in dem Schreiben. Dies betreffe jedoch nicht alle Verse der „Schmähkritik“ — ausgeschlossen seien die Teile, wo es um den „Schweinefurz“ geht und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan als ein Zoophil, der Schafe bevorzuge, dargestellt werde.
„Es stellt sich in der Begründung nun folgende Frage: Wer setzt sich durch? Die Kunst- und Meinungsfreiheit des Künstlers Böhmermann oder die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des türkischen Staatspräsidenten?“, so das Blatt.
Zumindest sei der Vers über den „Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt", welcher auf das Verprügeln demonstrierender Frauen am Weltfrauentrag durch türkische Polizisten anspielt, legitim. Erdoğan soll sich als „Staatsoberhaupt aufgrund seines öffentlichen Wirkens stärkere Kritik gefallen lassen“, erklärten diesbezüglich die Richter.
Allerdings verbreite sich diese Freiheit nicht auf die anderen „schmähenden und ehrverletzenden“ Verse, die rassistische Vorurteile gegenüber Türken aufgegriffen hätten. Das über den Schweinefurz und Döner sei jedoch komplett daneben, da das Schwein in der muslimischen Welt als „unrein“ gelte.
Auch die sexuellen Verse über Erdogan und Schafe würden das erträgliche Maß überschreiten und die Würde des türkischen Präsidenten verletzen."
Quelle: Sputnik (Deutschland)