Prof. Dr. Utz Claassen erwirkt einstweilige Verfügung gegen Stuttgarter Nachrichten
Archivmeldung vom 07.10.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittProfessor Dr. Utz Claassen, Vorsitzender des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Stuttgarter Nachrichten eine umfassende einstweilige Verfügung erwirkt. Den Stuttgarter Nachrichten wird damit untersagt, diverse Unrichtigkeiten im Zusammenhang mit der so genannten WM-Ticketaffäre zu wiederholen.
Den Stuttgarter Nachrichten wurde unter anderem vom Gericht
untersagt, weiterhin zu verbreiten:
"DJV-Landeschef Karl Geibel warf EnBW-Chef Utz Claassen am Freitag
in einer Presseerklärung vor, einen Reporter unserer Zeitung (sic.
Die Stuttgarter Nachrichten) 'öffentlich diffamiert' zu haben.
Claassen könne offensichtlich kritische Berichterstattung nur schwer
ertragen. Der Reporter hatte enthüllt, dass Claassen einzelnen
Landesministern kostenlos WM-Tickets anbot. Daraufhin wurden
Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen den EnBW-Chef eingeleitet.
Claassen behauptete zuletzt mehrfach öffentlich, der Journalist habe
die 'Story kreiert'."
und hierdurch den Eindruck zu erwecken,
a) dass die Ermittlungen gegen Prof. Dr. Utz Claassen aufgrund der
Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von Amts wegen
eingeleitet worden seien;
b) dass die Behauptung von Herrn Prof. Dr. Utz Claassen, der
Journalist habe die "Story kreiert", sich auf die Richtigkeit der von
dem Journalisten erhobenen Vorwürfe bezogen habe."
Ebenso wurde unter anderem untersagt zu verbreiten:
"Auch millionenschwere Manager von Konzernen können die
Pressefreiheit gefährden. Zumal wenn sie versuchen, kritische
Journalisten mundtot zu machen. Die Rede ist vom
Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns EnBW, Prof. Dr. Utz
Claassen, und von unserem Reporter Rainer Wehaus ... Nachdem unser
Bericht auf dem Markt war, fragte Wehaus - wie in solchen Fällen in
der Branche redaktionsüblich - bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
nach, wie sie die in seinem Artikel problematisierte Möglichkeit der
Vorteilsgewährung (ein Strafdelikt) bewerte. Zeitgleich bestätigte
die EnBW in einer Presseerklärung vom 15. Februar den von uns
berichteten Sachverhalt ... Und was macht Claassen daraus? Er spricht
in der ARD bei Sabine Christiansen und in diversen Zeitungsinterviews
von 'Anzeige' und 'Hinweisen' unseres Reporters bei der
Staatsanwaltschaft. Und davon, 'dass Menschen ihre eigene Story
kreieren...', über die sie 'dann wochenlang berichten konnten'..."
ohne zugleich darauf hinzuweisen,
a) dass die Presseerklärung der EnBW nicht "zeitgleich" mit der
Nachfrage von Herrn Wehaus bei der Staatsanwaltschaft erfolgte,
sondern - als Reaktion auf die Nachfrage einen Tag später;
b) dass die Äußerung von Herrn Prof. Dr. Utz Claassen, wonach
"Menschen ihre eigene Story kreieren", sich nicht auf die Richtigkeit
der von Herrn Wehaus erhobenen Vorwürfe bezog, sondern auf den
Umstand, dass Herr Wehaus durch seine Nachfrage die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Gang gesetzt hatte und über
den Fortgang der Ermittlungen dann immer wieder berichtete."
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat das Gericht ein
Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR festgesetzt, ersatzweise
Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu
vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer.
Durch die erlassene Verfügung sieht sich die EnBW in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Ermittlungen gegen Prof. Dr. Utz Claassen nicht von Amts wegen eingeleitet wurden, sondern erst durch das Verhalten eines Redakteurs der Stuttgarter Nachrichten, der dann über den Fortgang der Ermittlungen immer wieder berichtete.
Quelle: Pressemitteilung EnBW Energie Baden-Württemberg AG