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AfD: Richtigstellung einer Meldung des „Stern“

Archivmeldung vom 09.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Falschinformation, Fake-News und Papierschnipsel (Symbolbild)
Falschinformation, Fake-News und Papierschnipsel (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

„Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland teilt mit, dass die von der Zeitschrift „Stern“ aufgestellte Behauptung, der Bundesvorstand habe beschlossen, die ehemalige Bundessprecherin wegen eines datenschutzrechtlichen Verstoßes zu verklagen, unzutreffend ist.

Richtig ist, dass Frauke Petry im Monat September umfängliche Datenmengen aus dem Parteimanager heruntergeladen hat. Sie wurde daraufhin auf Beauftragung durch den Bundesvorstand vom Datenschutzbeauftragten der Partei auf mögliche Verstöße im Umgang mit den Daten hingewiesen und zur zeitnahen Löschung und Nicht-Weiterverwendung der Daten aufgefordert. Dies sagte sie umgehend zu. Wir gehen davon aus, dass diese Zusage eingehalten wird. Solange das der Fall ist, sieht der Bundesvorstand keinen Grund zu einer Klage. Ein anderslautender Beschluss, Frau Petry zu verklagen, existiert nicht.“

Datenbasis: Artikel des Stern

Quelle: AfD Deutschland

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