Meinungsfreiheit: Böhmermann-Urteil rechtskräftig
Archivmeldung vom 29.11.2019
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Freigeschaltet durch André Ott"Staats-TV-Clown Jan Böhmermann hat keinen Widerspruch gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Unterlassung eingelegt. Offenbar hat er keine Lust, sich auf eine zweite Runde im Ring der Rechtsprechung einzulassen." Dies schreibt die Bewegung "Ein Prozent" auf Ihrer Internetseite.
Weiter wird ungekürzt dort berichtet: "Damit verbuchen wir einen ersten Sieg in unserem Klage-Marathon (mehr dazu hier).
Wir sind Erdogan-Besieger-Besieger
Nachdem wir in einem Beitrag nachwiesen, dass Böhmermann durchaus einen gewichtigen Anteil hatte am Erfolg der medienwirksamen Spendenkampagnen für die Schlepper-NGO „Civilfleet“, die peinlicherweise Zigtausende Euro Spendengelder in den Sand von Panama gesetzt hat, und darüber hinaus seine Reichweite als Staats-TV-Clown nutzte, um für dieses und ähnliche Projekte zu werben, wollte der GEZ-finanzierte Böhmermann unseren kritischen Bericht durch eine Unterlassungsaufforderung verhindern.
Wir weigerten uns jedoch, dem Wunsch Böhmermanns, der zwar gut austeilen, aber offenbar schlecht einstecken kann, nachzukommen. Unser Streit ging vor Gericht. Dabei war uns das Risiko eines langwierigen Rechtsstreits durchaus bewusst, den als reichweitenstarker Fernsehkomiker mit besondere Nähe zum Establishment verfügt Böhmermann durchaus über umfangreiche finanzielle und personelle Ressourcen. Aber Recht darf dem Unrecht nicht weichen! Deshalb entschieden wir uns folgerichtig für eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Mit Erfolg – wie sich bereits kurz darauf zeigen sollte. Das Landgericht Köln folgte unserer Argumentation und schmetterte den Versuch, unsere kritische Berichterstattung und damit unsere wichtige journalistische Arbeit zu behindern bzw. komplett zu verhindern. Das LG Köln stärkt damit die Position nonkonformer Aufklärer, die sich von den Mainstream-Medien absetzen.
Wir kämpfen für alle Patrioten
Der Fall Böhmermann ist ein weiterer Beleg dafür, dass es sich auch für Patrioten lohnt, auf ihrem Recht zu beharren. Doch allzu oft verfügen die Betroffenen nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um auch langandauernde Streitigkeiten zu bestehen. In der Folge geben viele klein bei und das Establishment kommt mit seinen unlauteren Versuchen, Andersdenkende „juristisch“ mundtot zu machen, davon.
Es ist die Aufgabe unserer Bürgerinitiative, an diesem Punkt anzusetzen. Denn „Ein Prozent“ lebt von der Unterstützung zahlreicher Bürger, die nicht bereit sind, sich dem Willen des Mainstreams zu beugen und den Kampf um unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie aufzugeben. Unsere Rechtsstreitigkeiten haben Signalwirkung. Wie David gegen Goliath kämpfen wir für Gerechtigkeit – für uns, aber eben auch für das gesamte patriotische Spektrum!
„Ein Prozent“ vs. Facebook: Urteil mit Signalwirkung
Bereits diesen Freitag steht ein weiterer wichtiger Termin an. Am 29. November soll vor dem Landgericht Görlitz eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den Quasi-Monopolisten Facebook fallen. Nachdem Facebook bereits mit miesen Tricks versuchte, unsere Klage zu behindern, indem sie widerrechtlich auf einer Übersetzung der Klageschrift bestanden, bleibt abzuwarten, wie der zuständige Richter in dem Verfahren entscheidet.
Denn eines ist sicher: Die Entscheidung ist von großer Bedeutung und hat das Zeug zu einem Grundsatzurteil, das weit über „Ein Prozent“ hinaus Wirkung entfalten wird. Sollte der Richter wider Erwarten unseren Antrag negativ bescheiden, werden wir unseren Standpunkt in einem Hauptverfahren erneut deutlich machen. Bei der Beschneidung unserer Bürgerrechte verstehen wir keinen Spaß! Auch Facebook wird das lernen. Unterstützen Sie uns in unserem Rechtsstreit. Gemeinsam können wir den modernen Zensoren einen Strich durch die Rechnung machen!"
Quelle: Ein Prozent