DJV und dju gewinnen gegen Zeit-Verlag
Archivmeldung vom 04.06.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Rahmenvereinbarung für Autoren des Zeit-Verlags ist vom Tisch. Das Landgericht Hamburg hat die Verwendung dieser "Vereinbarung" dem Zeit-Verlag jetzt untersagt (Az. 312 O 224/10). Die Richter gaben damit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von DJV und dju in ver.di in vollem Umfang statt. Nach dem Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten.
Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken würdigte das Urteil als "wichtige Etappe auf dem Weg zu vernünftigen Beschäftigungsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten". Es sei zu begrüßen, dass das Landgericht Hamburg seine Rechtsprechung zum Schutz der freien Autoren fortgesetzt und noch vertieft habe. DJV und dju hatten erst kürzlich vergleichbare Urteile gegen die Bauer Achat KG beim Landgericht Hamburg und in Berlin ein Urteil des Kammergerichts gegen den Axel Springer Verlag erwirkt, wonach ebenfalls einmalige Pauschalhonorare gegen eine weitgehende Übertragung von Rechten der Urheber für unzulässig erklärt wurden. Auch wenn alle Urteile noch nicht rechtskräftig sind, machen die Gerichte doch unmissverständlich deutlich, dass die Urheber an allen Nutzungen ihrer Werke finanziell angemessen zu beteiligen sind. dju-Geschäftsführerin Ulrike Maercks-Franzen fügte hinzu: "Das Urteil bestätigt erneut unsere Rechtsauffassung und stärkt die freien Journalistinnen und Journalisten."
"Die juristische Auseinandersetzung mit der Zeit und anderen Verlagen zahlt sich für unsere Kolleginnen und Kollegen aus", sagte Konken. Die Urteile schafften eine weit größere Rechtssicherheit als in Briefen angedeutete Zugeständnisse, die nicht einklagbar seien.
Quelle: DJV - Deutscher Journalisten Verband