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ARD-Landesrundfunkanstalten gehen nach Karlsruhe

Archivmeldung vom 26.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Intendantin und die Intendanten der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten haben heute auf einer Schaltkonferenz einvernehmlich den im Juni 2005 in Bremen gefassten Beschluss bekräftigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.

Die Repräsentanten der deutschen Landesrundfunkanstalten wollen durch das höchste deutsche Gericht feststellen lassen, dass das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die von der ARD nicht hingenommen werden können.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber: "Dabei geht es nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat. Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."

Die ARD hatte in Bremen beschlossen, gegen die Kürzung des KEF- Vorschlags durch die Ministerpräsidenten Verfassungsbeschwerde einzulegen. Gleichzeitig hatte die ARD ihr Interesse an Gesprächen mit den Ländern bekundet und als Gesprächsgrundlage ein In- dexierungsmodell vorgelegt, mit dem die Defizite der letzten Gebührenfestsetzungsrunde zu vermeiden gewesen wären. Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz konnten sich die Länder nicht dazu entschließen, in solche Gespräche einzutreten. Damit bleibt der ARD keine andere Wahl, als ihren im Juni gefassten Beschluss in die Tat umzusetzen und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem letzten Gebührenurteil von 1994 festgelegt, dass der Gesetzgeber nur dann von einer KEF- Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind. Nach der Auffassung des höchsten deutschen Gerichts erschöpfen sich solche Gründe im Wesentlichen "in Gesichtspunkten des Informationszu- gangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer".

Der ARD-Vorsitzende Gruber: "Die genannten Anforderungen sind nach Auffassung der ARD im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die in der amtlichen Begründung zum jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angegebenen Argumente haben mit dem Kriterium einer angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer nichts zu tun. Den Gang nach Karls- ruhe", so Gruber weiter, "sehe ich mit Gelassenheit. Die Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte ist in einem Rechtsstaat ein normaler Vorgang. Die Klärung dieser grundsätzlichen Frage liegt im Interesse aller Beteiligten."

Quelle: Pressemitteilung ARD-Pressestelle (BR)

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