ARD-Landesrundfunkanstalten gehen nach Karlsruhe
Archivmeldung vom 26.10.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Intendantin und die Intendanten der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten haben heute auf einer Schaltkonferenz einvernehmlich den im Juni 2005 in Bremen gefassten Beschluss bekräftigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.
Die Repräsentanten der deutschen Landesrundfunkanstalten wollen durch
das höchste deutsche Gericht feststellen lassen, dass das jüngste
Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die von der ARD
nicht hingenommen werden können.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber: "Dabei geht es nicht um das
konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben
fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) hinweggesetzt hat. Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Die ARD hatte in Bremen beschlossen, gegen die Kürzung des KEF-
Vorschlags durch die Ministerpräsidenten Verfassungsbeschwerde
einzulegen. Gleichzeitig hatte die ARD ihr Interesse an Gesprächen
mit den Ländern bekundet und als Gesprächsgrundlage ein In-
dexierungsmodell vorgelegt, mit dem die Defizite der letzten
Gebührenfestsetzungsrunde zu vermeiden gewesen wären. Auf der letzten
Ministerpräsidentenkonferenz konnten sich die Länder nicht dazu
entschließen, in solche Gespräche einzutreten. Damit bleibt der ARD
keine andere Wahl, als ihren im Juni gefassten Beschluss in die Tat
umzusetzen und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen. Das
Bundesverfassungsgericht hatte in seinem letzten Gebührenurteil von
1994 festgelegt, dass der Gesetzgeber nur dann von einer KEF-
Empfehlung abweichen darf, wenn die Gründe hierfür nachprüfbar sind.
Nach der Auffassung des höchsten deutschen Gerichts erschöpfen sich
solche Gründe im Wesentlichen "in Gesichtspunkten des Informationszu-
gangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer".
Der ARD-Vorsitzende Gruber: "Die genannten Anforderungen sind nach
Auffassung der ARD im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die in der
amtlichen Begründung zum jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
angegebenen Argumente haben mit dem Kriterium einer angemessenen
Belastung der Rundfunkteilnehmer nichts zu tun. Den Gang nach Karls-
ruhe", so Gruber weiter, "sehe ich mit Gelassenheit. Die Wahrnehmung
verfassungsmäßiger Rechte ist in einem Rechtsstaat ein normaler
Vorgang. Die Klärung dieser grundsätzlichen Frage liegt im Interesse
aller Beteiligten."
Quelle: Pressemitteilung ARD-Pressestelle (BR)