BND-Präsident Uhrlau stellt klar: Journalisten-Bespitzelungen auch nach seiner Ansicht unzulässig
Archivmeldung vom 14.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Ernst Uhrlau, stellt klar, dass auch aus seiner Sicht eine Beschattung von Journalisten zum Zwecke der Eigensicherung des Geheimdienstes unzulässig ist. Er ziehe aus der Bespitzelung-Affäre keine anderen Schlüsse als die Bundesregierung, so Uhrlau.
Im Interview mit der ZEIT (Nr. 25, Erstverkaufstag 14. Juni 2006)
hatte Uhrlau gesagt, Journalisten dürften nur dann beschattet werden,
wenn andere Möglichkeiten, Lecks im Geheimdienst zu orten, erfolglos
blieben. Der BND-Präsident bezog sich damit auf die rechtliche
Einschätzung des Sonderermittlers Gerhard Schäfer. Der ehemalige
BGH-Richter hatte in seinem Bericht an das Parlamentarische
Kontrollgremium des Bundestags (PKG) die Beschattung von Journalisten
als nicht grundsätzlich unzulässig bewertet.
Das Bundeskanzleramt hat dem BND hingegen mit einer Weisung
kategorisch untersagt, operative Maßnahmen gegen Journalisten zu
ergreifen.
"Mir ging es vor allem darum herauszustellen, dass in den Medien
die rechtliche Wertung, die der Sachverständigenbericht vornimmt,
häufig nicht mit der nötigen Differenziertheit wiedergegeben wird",
sagte Uhrlau heute gegenüber der ZEIT. "Nicht alle operativen
Maßnahmen gegen Journalisten waren rechtswidrig. Einige haben jedoch
die rote Linie überschritten - hierfür habe ich mich in aller Form
entschuldigt."
Die Weisungslage aus dem Kanzleramt, so der BND-Präsident, sei "eindeutig und verbindliches Regelwerk für alle Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes. Wir sind hier voll im Einklang mit dem Bundeskanzleramt."
Quelle: Pressemitteilung Dei Zeit