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Börnsen/Mißfelder: Neues Filmfördergesetz ist Meilenstein

Archivmeldung vom 08.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zur Novelle des Filmfördergesetzes erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und der zuständige Berichterstatter Philipp Mißfelder MdB:

 Der deutsche Film hat im laufenden Jahr 2008 mit einem Marktanteil von weit über 30 Prozent der Gesamtbesucherzahlen in den deutschen Kinos einen Rekordwert erzielt. Dieser Marktanteil ist der beste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen der Filmförderungsanstalt (FFA). Dank hochqualifizierter Schauspieler, vieler neuer Talente, prima Drehbücher und einer verbesserten Förderung hat die deutsche Filmwirtschaft zu neuem Selbstbewusstsein und Stärke gefunden. Eine Quote für den nationalen Film, wie andere Länder sie praktizieren, muss es nicht geben.

Der Entwurf des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, zur Novelle des Filmförderungsgesetzes ist dabei ein Meilenstein in der Geschichte der Filmförderung. Er verstetigt nicht nur die bewährten Förderinstrumente, sondern bietet zeitgemäße Antworten auf die veränderten Nutzungs- und Sehgewohnheiten durch neue Verwertungsformen wie online-Dienste oder video-on-demand-Angebote. Er ist ein Fairnesspakt von Gebern und Nutzern.

Dabei hat die heutige Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages gezeigt, dass der Entwurf der Novelle des Filmförderungsgesetzes die richtigen Schwerpunkte bei der Förderung von Drehbüchern sowie von Kurzfilmen setzt, wodurch auch junge Filmemacher gestärkt werden. Die Förderkriterien werden flexibilisiert und damit optimiert. Es hat sich dabei als klug und vorausschauend erwiesen, dass auf Einladung des Kulturstaatsministers und seines Mitarbeiterstabes im Vorfeld der Novellierung eine breite Diskussion über Monate mit allen Betroffenen stattgefunden hat.

Die CDU/CSU-Fraktion steht hinter den entscheidenden Weichenstellungen der FFG-Novelle. Die wichtigsten Änderungen im Gesetzesentwurf sind:

  • Eine Neugewichtung der Förderbereiche. Die Mittel für die Absatzförderung werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolgreich in den Kinos vermarkten zu können. Zur Verbesserung der Qualität werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt.
  • Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos eine Neustrukturierung der Förderung der Filmtheater im Rahmen der Digitalisierung.
  • Eine Verkürzung der Sperrfristen für die verschiedenen Auswertungsstufen, da sich die Auswertung von Filmen in den verschiedenen Medien deutlich beschleunigt hat.
  • Eine Berücksichtigung der Anbieter neuer Dienste als Zahler von Beiträgen für die Finanzierung der Filmförderung, aber auch als Fördermittelempfänger. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun auch Vermarkter von Programmpaketen eingebunden. Für Video-on-Demand-Angebote wird eine Förderung eingeführt.

Unter dem Aspekt, dass das Medium Film zugleich Kultur- und Wirtschaftsgut ist, dienen Filme sowohl der Unterhaltung und Identitätsbildung als auch der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Die positiven Impulse der letzten Jahre müssen deshalb genutzt werden, um die hochwertigen und anspruchsvollen Produktionsbedingungen in Deutschland weiter zu festigen. Dazu wird das neue Filmfördergesetz einen wichtigen Beitrag leisten, weil Pro-duzenten und Verleiher, Regisseure und Schauspieler, Drehbuchautoren und die Kinobetreiber, neue Verwerter und die TV-Sender eine funktionierende Solidargemeinschaft bilden.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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