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Seibert hat Rückkehrrecht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Archivmeldung vom 30.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steffen Seibert auf der re:publica 2012
Steffen Seibert auf der re:publica 2012

Foto: Manjel
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Regierungssprecher Steffen Seibert genießt in seinem Amt laut eines Magazinberichts das seltene Privileg, zum ZDF zurückkehren zu können.

Statt seinen Arbeitsvertrag beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen, als er in die Bundesregierung wechselte, ließ er diesen lediglich ruhen und vereinbarte ein Rückkehrrecht, berichtet "Der Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Das Verfahren entspreche der "geübten Praxis", sagte der ehemalige "heute"-Moderator dem "Spiegel". Dem widerspricht der ehemalige Regierungssprecher von Helmut Kohl, Friedhelm Ost. Er kenne keinen einzigen Regierungssprecher, der ein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Sender genossen habe. "Ich habe damals alle Kontakte zum ZDF abgebrochen", sagte Ost.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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