VDZ bekräftigt Forderung nach Kennzeichnungspflicht des Sendebezugs
Archivmeldung vom 16.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer letzte Woche durch die Ministerpräsidenten verabschiedete Arbeitsentwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrag erweitert zwar die Online-Möglichkeiten von ARD und ZDF erheblich, setzt aber in einigen Bereichen klare Grenzen.
So sollen ARD und ZDF presseähnliche Angebote im Internet nur "sendungsbezogen ausgestalten dürfen, womit nicht auf eine konkrete Sendung bezogene Inhalte untersagt werden. Die Notwendigkeit zu einer derartigen Beschränkung zeigt ein kurzer Blick auf die Online Angebote der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten von heute. Dort finden sich zahlreiche Beiträge, die weder einen offenkundigen Sendebezug aufweisen, noch auch nur die Sendung nennen, auf die sich beziehen sollen. Darunter Beiträge wie: "Die Kundschaft bleibt Morphosys treu" (boerse ARD), "Die zweite Vermessung der Welt" (ZDF) oder Gemüse: "Bunt, knackig und gesund" (ARD).
Der VDZ weist darauf hin,
dass es nach der geplanten Regelung künftig erforderlich sein wird,
durch Nennung der Sendung den Bezug des jeweiligen Artikels transparent
zu machen. Die EU-Kommission wird den vorliegenden Arbeitsentwurf in
den kommenden Monaten überprüfen. Die Verlage setzen darauf, dass die
EU-Kommission den grundrechtlichen umhegten Freiheitsbereich der
privaten Inhalteanbieter schützt. Dazu muss über den Entwurf des 12.
Rundfunkstaatsvertrags hinaus gewährleistet sein, dass Textbeiträge im
Internet nur zur Zusammenfassung gesendeter Inhalte und keinesfalls
länger als sieben Tage vorgehalten werden dürfen; Ratgeber- und
ähnliche Portale sind kategorisch auszuschließen.
Quelle: VDZ