Deutscher Fachjournalisten-Verband mahnt Axel Springer AG ab
Archivmeldung vom 15.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat am 12. Februar 2007 der Axel Springer AG per anwaltlichem Schreiben eine Abmahnung zukommen lassen. Grund dafür sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die künftig Honorarfragen zwischen dem Axel Springer-Konzern und freien Journalisten und Fotografen regeln sollen.
Die neuen Honorarregelungen, die freien Journalisten und
Fotografen von Springer seit Januar zugehen, bedeuten erhebliche
Verschlechterungen für die freien Mitarbeiter und verstoßen nach
Ansicht des DFJV gegen das Urhebergesetz. So räumt sich der Verlag
selbst unbeschränkte räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzungs-
und Verwertungsrechte ein, ohne dies entsprechend zu honorieren.
Diese Rechte sollen laut den neuen Bestimmungen sogar dann gelten,
wenn die Texte und Bilder zu Werbe- oder Marketingzwecken genutzt
werden. Für Fotografen entsteht vor allem bei Personenfotos ein
unkalkulierbares Risiko, wenn Springer diese Fotos anschließend zu
Werbezwecken einsetzt.
Weiterhin erklären die AGB die Übertragung der Nutzungsrechte auf
Dritte ohne vorherige Zustimmung des Journalisten für zulässig, ohne
dass diesem dafür Anspruch auf zusätzliches Honorar eingeräumt wird.
Dadurch kann der Verlag die Werke der freien Mitarbeiter
konkurrenzlos günstig weiter vermarkten. Der Journalist gerät dadurch
in einen aussichtslosen Wettbewerb mit seinen eigenen Werken, wenn er
sie ebenfalls zweitverwerten will. Gleichzeitig schließen die
Bestimmungen das Recht auf Namensnennung von Journalisten oder
Fotografen ausdrücklich aus. Gerade für Fotografen sind diese
Referenzen jedoch unerlässlich und zudem branchenüblich.
Der DFJV sieht in den neuen Honorraregelungen eine unangemessene
Benachteiligung der Journalisten und Fotografen, die eindeutig gegen
das Urhebergesetz verstößt, und hat daher die Axel Springer AG
anwaltlich auf Unterlassung abgemahnt.
Branchenunüblich sind auch die Zahlungsfristen von Springer: Der
Verlag, der bisher nicht für Liquiditätsprobleme bekannt ist, bedingt
sich ein Zahlungsziel von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung aus.
Für freie Journalisten, die auf die rasche Begleichung ihrer
Forderungen angewiesen sind, ist dies eine Zumutung.
"Es ist unerklärlich wie ein Konzern, der sich selbst in seinem
letzten Geschäftsbericht zu einem 'historischen Ergebnisrekord'
beglückwünscht, versucht, in einem bisher ungeahnten Ausmaß freie
Journalisten und Fotografen zu benachteiligen und ihre Urheberrechte
eklatant zu beschneiden", so Thomas Dreesen, Vorstandssprecher des
DFJV. "Einem derartigen Vorgehen müssen ganz klar Grenzen gesetzt
werden. Wir bedauern, einen Anwalt einschalten zu müssen, denken aber
dass Resolutionen und offene Briefe nicht ausreichen, diese
inakzeptablen Bedingungen durch Springer korrigieren zu lassen", so
Dreesen weiter.
Der DFJV rät daher seinen Mitgliedern, den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Axel Springer AG schriftlich zu
widersprechen, da sie sonst als Einverständnis gedeutet werden
könnten.
Sollte die Axel Springer AG nicht angemessen auf die Abmahnung des DFJV reagieren, behält sich der Verband eine Klage gegen den Springer-Konzern vor.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Fachjournalisten-Verband