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Facebook-Datenmissbrauch zur gezielten Wählermanipulation?

Archivmeldung vom 22.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Bei der letzten Bundestagswahl wurden im Auftrag etlicher Parteien offenbar geschützte Tracking-Daten von Nutzern durch Facebook verwendet, um gezielte manipulative Wahlwerbung zu betreiben. So wurde personalisierte Parteiwerbung betrieben – ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Im Namen mehrerer deutscher Staatsbürger hat die internationale Datenschutz-Organisation „None of Your Business” (Noyb) mehrere Beschwerden wegen sogenannten „Microtargetings“ beim Bundesdatenschutzbeauftragten gegen CDU, AfD, SPD, Grüne und die Linkspartei sowie gegen die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) erhoben. Unter Microtargeting versteht man zielgerichtete Werbung an bestimmte Personengruppen aufgrund von deren Surfverhalten im Internet.

Auf den User zugeschnittene Botschaften gesendet

Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die festlegt, dass politische Meinungen besonders geschützt sind und nicht Grundlage einer gezielten Werbeansprache sein dürfen. Die Parteien sollen Facebook beauftragt haben, diese gezielte Wahlwerbung im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 auf Grundlage sensibler Trackingdaten zu verschicken. Potenziellen Wählern wurden so auf sie zugeschnittene Botschaften gesendet.

Wenn Facebook zu dem Schluss kam, dass sich etwa FDP-Anhänger für „grüne“ Politik interessierten, wurde ein Werbespot angezeigt, in dem Liberale sich für Klimaschutz engagierten. An andere Nutzer wurde dagegen die Botschaft verteilt, dass es keine „staatlichen Maßnahmen, Freiheitsbeschränkungen oder Verbote“ geben dürfe, wenn es um „große Herausforderungen wie den Klimawandel“ gehe. Laut Noyb ist dies unrechtmäßig, weil Parteien die Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer für Werbezwecke verwenden dürfen.

„Groß angelegte Manipulation von Wählern“

Dies sei hier jedoch nicht der Fall gewesen. „Alle Daten über die politischen Ansichten einer Person werden durch die DSGVO besonders streng geschützt. Solche Daten sind nicht nur äußerst sensibel, sondern ermöglichen auch eine groß angelegte Manipulation von Wählern, wie Cambridge Analytica gezeigt hat“, erklärte der Noyb-Datenschutzjurist Felix Mikolash. 

Die Organisation kritisierte zudem, dass Parteien die Meinungsbildung durch Microtargeting manipulieren könnten, indem sie speziellen Gruppen geheime Versprechungen machen könnten, die für andere nicht wahrnehmbar seien. So könnten Erwartungen entstehen, die die Politik nicht erfüllen könne. Die Folge sei eine Polarisierung der Gesellschaft.

Ruf nach hohen Geldbußen

Ende 2021 legte die EU einen Gesetzentwurf vor, der Parteien eine Rechenschaftspflicht über die Verwendung von Microtargeting auferlegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im sogenannten Trilog-Verfahren, an dem das EU-Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission beteiligt sind.

In der von Noyb eingereichten Beschwerde fordern die Betroffenen vom Datenschutzbeauftragten, dass ein Verstoß der Parteien gegen die DSGVO festgestellt und eine „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldbuße“ gegen sie verhängt wird. Zudem sollen sie verpflichtet werden, die personenbezogenen Daten der Beschwerdeführer nicht weiter zu verarbeiten."

Quelle: AUF1.info

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