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Kachelmann zieht die Reißleine: Verbot gegen BILD.de-Berichterstattung vom Tisch

Archivmeldung vom 11.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Jörg Kachelmann / Bild: René Mettke, de.wikipedia.org
Jörg Kachelmann / Bild: René Mettke, de.wikipedia.org

Wende im Rechtsstreit mit dem wegen Vergewaltigung angeklagten Jörg Kachelmann: BILD.de darf wieder über das Ermittlungsverfahren gegen den Wettermoderator berichten - Kachelmann hat auf das gerichtliche Verbot gegen BILD.de verzichtet. Dies wurde am 11. August 2010 im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln bekannt. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte Kachelmann die Berichterstattung über einzelne Aspekte aus der Ermittlungsakte zunächst verbieten lassen. Nun habe er, so die Richterin, "die Reißleine gezogen".

Spyros Aroukatos, Anwalt von BILD: "Dieses Verfahren hat zentrale Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen. Der Verzicht auf das Verbot kurz vor der mündlichen Verhandlung war eine 'Notbremsung' - man kann darin auch das Eingeständnis der Zulässigkeit der Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt sehen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten."

Quelle: BILD

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