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Modell zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF inzwischen verfassungswidrig

Archivmeldung vom 17.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auf der Mitgliederversammlung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in München eine neue Rundfunkordnung für das digitale Zeitalter gefordert:

"Es ist hohe Zeit für die Schaffung einer neuen Medienordnung, die für die digitale Medienlandschaft faire Wettbewerbsbedingungen schafft, überholte Überregulierung des Rundfunks abbaut und dennoch Meinungs- und Anbietervielfalt schützt. Eine Medienordnung, die der Komplexität der Marktentwicklungen gerecht wird, die die Innovationskraft der Digitalisierung nicht blockiert und die den Spielern Entwicklungsräume schafft. Eine Medienordnung, die die Rundfunk- und Meinungsfreiheit fördert und die Meinungsvielfalt stärkt", so Doetz.

Von zentraler Bedeutung dafür ist für den VPRT insbesondere eine klare Definition der Länder für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine neues, zeitgemäßes Finanzierungsmodell für die Rundfunkanstalten.

"Es kann nicht sein, dass Rundfunkgebühren für PCs oder dann nur folgerichtig auch schon bald für Handys das weitere Wachstum von ARD und ZDF finanzieren sollen. Brüssel hat die expansive Entwicklung im Bereich neuer Märkte bereits deutlich angeprangert - von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten wir uns weitere Klarheit. Es ist an der Zeit, dass die Medienpolitik das Heft des Handelns wieder in die Hand nimmt und klar definiert, auf welchen Wegen und mit wie vielen Programmen ARD und ZDF sich entwickeln dürfen. Auf dieser Grundlage sollte dann auch ein neues Finanzierungsmodell entwickelt werden, das zeitgemäß ist und nicht mehr an konkrete Empfangsgeräte anknüpft", erklärte der VPRT-Präsident.

Modell zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF inzwischen verfassungswidrig

Doetz erläuterte, dass der VPRT in seiner Stellungnahme im Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, das ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die letzte Gebührenfestsetzung angestrengt haben, klar mache, dass der Verband das Verfahren zu Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten für mittlerweile verfassungswidrig halte. Das beginne mit der Bedarfsfestsetzung, in dem die internen Organe der Rundfunkanstalten keine wirkliche Kontrollfunktion mehr ausübten. Und auch bei der Genehmigung durch die KEF dürften die Bedarfsanmeldungen lediglich fachlich überprüft werden. "Sowohl das VPRT-Gutachten für das Bundesverfassungsgericht als auch die EU-Kommission kommen zu der Überlegung, jedes neue Angebot im gebührenfinanzierten Rundfunk einem 'Public Value'-Test zu unterziehen, das heißt, seinen Mehrwert für die Öffentlichkeit zu prüfen. Das wäre ein zukunftsweisendes Modell", so Doetz.

Analoge und digitale Kabelverbreitung sichern

Einen nachdrücklichen Appell richtete Doetz an die Länder und Landesmedienanstalten, bei der zukünftigen Belegung des Kabels nicht ihre Ordnungsfunktion aufzugeben. Hier drohen Analog wie Digital zunehmend Kapazitäten für den privaten Rundfunk weg zu brechen, wenn die Länder ihrer Aufgabe zur Sicherung der Vielfalt im Kabel nicht nachkommen.

Hinsichtlich des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen möglicher Verstöße von must-carry-Regelungen in einzelnen Ländern stellte der VPRT klar, dass auch das Europarecht die Auferlegung zumutbarer Übertragungspflichten in Art. 31 der Universaldiensterichtlinie ausdrücklich zulasse, wenn diese zur Erreichung festgelegter Ziele im allgemeinen Interesse erforderlich sind. "Angesichts der unverändert bestehenden Frequenzknappheit im analogen Kabel erfüllt die Vielfaltsicherung durch die Medienanstalt genau diese Voraussetzungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die EU-Kommission derzeit die Unvereinbarkeit deutscher must-carry-Regelungen mit der Universaldiensterichtlinie anmahnt und die nationale Vielfaltsicherung sowie die damit korrespondierende Kompetenz der Länder in Frage stellt", sagte Doetz.

Quelle: Pressemitteilung Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)

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