Modell zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF inzwischen verfassungswidrig
Archivmeldung vom 17.10.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuf der Mitgliederversammlung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in München eine neue Rundfunkordnung für das digitale Zeitalter gefordert:
"Es ist hohe Zeit für die Schaffung einer neuen
Medienordnung, die für die digitale Medienlandschaft faire
Wettbewerbsbedingungen schafft, überholte Überregulierung des
Rundfunks abbaut und dennoch Meinungs- und Anbietervielfalt schützt.
Eine Medienordnung, die der Komplexität der Marktentwicklungen
gerecht wird, die die Innovationskraft der Digitalisierung nicht
blockiert und die den Spielern Entwicklungsräume schafft. Eine
Medienordnung, die die Rundfunk- und Meinungsfreiheit fördert und die
Meinungsvielfalt stärkt", so Doetz.
Von zentraler Bedeutung dafür ist für den VPRT insbesondere eine
klare Definition der Länder für den Auftrag des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine neues, zeitgemäßes
Finanzierungsmodell für die Rundfunkanstalten.
"Es kann nicht sein, dass Rundfunkgebühren für PCs oder dann nur
folgerichtig auch schon bald für Handys das weitere Wachstum von ARD
und ZDF finanzieren sollen. Brüssel hat die expansive Entwicklung im
Bereich neuer Märkte bereits deutlich angeprangert - von der
anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten wir
uns weitere Klarheit. Es ist an der Zeit, dass die Medienpolitik das
Heft des Handelns wieder in die Hand nimmt und klar definiert, auf
welchen Wegen und mit wie vielen Programmen ARD und ZDF sich
entwickeln dürfen. Auf dieser Grundlage sollte dann auch ein neues
Finanzierungsmodell entwickelt werden, das zeitgemäß ist und nicht
mehr an konkrete Empfangsgeräte anknüpft", erklärte der
VPRT-Präsident.
Modell zur Ermittlung des Finanzbedarfs von ARD und ZDF inzwischen verfassungswidrig
Doetz erläuterte, dass der VPRT in seiner Stellungnahme im
Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, das ARD, ZDF und
Deutschlandradio gegen die letzte Gebührenfestsetzung angestrengt
haben, klar mache, dass der Verband das Verfahren zu Ermittlung des
Finanzbedarfs der Anstalten für mittlerweile verfassungswidrig halte.
Das beginne mit der Bedarfsfestsetzung, in dem die internen Organe
der Rundfunkanstalten keine wirkliche Kontrollfunktion mehr ausübten.
Und auch bei der Genehmigung durch die KEF dürften die
Bedarfsanmeldungen lediglich fachlich überprüft werden. "Sowohl das
VPRT-Gutachten für das Bundesverfassungsgericht als auch die
EU-Kommission kommen zu der Überlegung, jedes neue Angebot im
gebührenfinanzierten Rundfunk einem 'Public Value'-Test zu
unterziehen, das heißt, seinen Mehrwert für die Öffentlichkeit zu
prüfen. Das wäre ein zukunftsweisendes Modell", so Doetz.
Analoge und digitale Kabelverbreitung sichern
Einen nachdrücklichen Appell richtete Doetz an die Länder und
Landesmedienanstalten, bei der zukünftigen Belegung des Kabels nicht
ihre Ordnungsfunktion aufzugeben. Hier drohen Analog wie Digital
zunehmend Kapazitäten für den privaten Rundfunk weg zu brechen, wenn
die Länder ihrer Aufgabe zur Sicherung der Vielfalt im Kabel nicht
nachkommen.
Hinsichtlich des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen möglicher Verstöße von must-carry-Regelungen in einzelnen Ländern stellte der VPRT klar, dass auch das Europarecht die Auferlegung zumutbarer Übertragungspflichten in Art. 31 der Universaldiensterichtlinie ausdrücklich zulasse, wenn diese zur Erreichung festgelegter Ziele im allgemeinen Interesse erforderlich sind. "Angesichts der unverändert bestehenden Frequenzknappheit im analogen Kabel erfüllt die Vielfaltsicherung durch die Medienanstalt genau diese Voraussetzungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass die EU-Kommission derzeit die Unvereinbarkeit deutscher must-carry-Regelungen mit der Universaldiensterichtlinie anmahnt und die nationale Vielfaltsicherung sowie die damit korrespondierende Kompetenz der Länder in Frage stellt", sagte Doetz.
Quelle: Pressemitteilung Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)