YouTube MP3: Gericht untersagt Musikindustrie im Eilverfahren Boykottbemühungen
Archivmeldung vom 08.01.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Berlin hat auf einen Antrag des Hannoverschen Informatikstudenten Philip Matesanz einen Beschluss erlassen, der es dem Bundesverband der Musikindustrie mit sofortiger Wirkung verbietet, weiterhin zum Boykott des von Matesanz unter der Adresse www.youtube-mp3.org betriebenen Dienst zum Umwandeln von YouTube Videos in mp3-Dateien aufzurufen.
Der Bundesverband hatte über seine anwaltlichen Vertreter Geschäftspartner von Matesanz kontaktiert und diese dazu aufgefordert, die Geschäftsbeziehungen mit dem Studenten zu beenden. Begründet wurde diese Aufforderung mit der angeblichen Illegalität seines Dienstes. Die Richter folgten dieser Begründung jedoch nicht und wiesen in dem Gerichtsbeschluss explizit darauf hin, dass der Sachverhalt nicht so eindeutig wäre, wie vom Verband dargestellt und das Angebot nicht "unzweifelhaft rechtswidrig" sei. Fortan ist es dem Verband verboten, weiterhin den Dienst von Matesanz in dieser Form zu behindern. Sollte gegen die richterliche Anordnung verstoßen werden, droht dem Vorstand des Verbands Ordnungshaft oder ein Bußgeld in Höhe von 250.000,00EUR für jeden einzelnen Verstoß.
Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit Boykottbemühungen als Teil ihrer Strategie gegen missliebige Angebote bezeichnet. So möchte man unter anderem dafür sorgen, dass unerwünschte Angebote von Werbegeldern abgeschnitten werden oder keinen Zugang mehr zu Zahlungsdienstleistern erhalten. Hierfür seien bereits Vereinbarungen mit internationalen und marktführenden Konzernen wie Google oder Visa getroffen worden, die dazu geeignet sind, den Wettbewerb für all jene maßgeblich zu erschweren, deren Angebot der Industrie nicht genehm ist.
Matesanz ist der Erste, der sich gegen diese Strategie zur Wehr setzt und sieht insbesondere die Kartellbehörden in der Pflicht: "Es ist skandalös, dass eine milliardenschwere Industrie öffentlich gezielte Verstöße gegen das Kartellrecht ankündigen kann, um sich unter Umgehung des Rechtswegs kleinster Unternehmen zu entledigen, die sich oftmals kaum einen Rechtsstreit leisten können und trotzdem als Bedrohung empfunden werden. Das Verhalten der Musikindustrie bedroht nicht den freien Wettbewerb sondern den Rechtstaat. Wenn diese Strategie fortgeführt wird, kann in Zukunft ein Plattenboss einen Internet-Dienst in den Bankrott treiben - ohne, dass sich je ein unabhängiges Gericht mit der Sache befasst hätte."
Quelle: PMD Technologie UG (ots)