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Otto: Presse- und Meinungsvielfalt durch staatlich finanzierte Multimediaanstalten gefährdet

Archivmeldung vom 21.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zu den Meldungen über die Digitalisierungsstrategie der ARD erklärt der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der FDP-Kommission für Internet und Medien Hans-Joachim Otto: Die ARD erhebt den Anspruch, das Internet vollumfänglich für gebührenfinanzierte Angebote nutzen zu dürfen. Damit entwickelt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer mehr zu einem wettbewerbsverzerrenden öffentlich-rechtlichen Multimediakonzern, der dem Sinn des Grundgesetzes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht und einer freien und pluralistischen Meinungs- und Presselandschaft abträglich ist.

Die gebührenfinanzierte ARD bricht mehr und mehr in den bislang freien Meinungsmarkt journalistisch-redaktioneller Internetmedien ein. Diese befinden sich ohnehin in einer schwierigen Wettbewerbssituation, sind jedoch gleichzeitig durch ein hohes Maß an Vielfalt gekennzeichnet. Letztendlich staatlich finanzierte Multimediaanstalten würden diese Vielfalt gefährden und sind auch aus grundsätzlichen medienpolitischen und -rechtlichen Erwägungen unzulässig.

Öffentlich-rechtliche und gebührenfinanzierte Angebote darf es nur dort geben, wo durch Knappheit eine pluralistische Meinungsbildung behindert ist. Eine solche Knappheit - wie sie im Rundfunk möglicherweise noch besteht - existiert im Internet mit Sicherheit nicht. Die Vielfalt qualitativ hochwertiger Online-Presseerzeugnisse ist unbestritten.

Mit Angeboten wie "boulevard.ard.de", Fotogalerien über "skurrile Kreationen auf internationalen Laufstegen" oder der Partnerbörse "Liebesalarm" hat die ARD den Weg der verfassungsrechtlich vorgegebenen "Grundversorgung" ebenfalls längst verlassen. Sie baut gebührenfinanzierte Konkurrenzprodukte auf, die weitere Investitionen und Innovationen im Bereich der neuen Medien unfair behindern.

Ich fordere die Intendanten der Landesrundfunkanstalten auf, diesen Weg nicht weiter zu beschreiten. Es darf keine mit staatlicher Finanzgarantie agierende öffentlich-rechtliche Presse geben. Eine entsprechende Klarstellung muß auch in Umsetzung der Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem eingestellten Beihilfeverfahren im nächsten Rundfunkstaatsvertrag verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung FDP

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