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Fall Böhmermann: Hamburger Landgericht verbietet Teile des Erdogan-Schmähgedichts

Archivmeldung vom 17.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichts Hamburg
Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichts Hamburg

Foto: Claus-Joachim Dickow
Lizenz: CC BY 2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Hamburger Gericht hat Teile von Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan für unzulässig erklärt, manche Aussagen bleiben jedoch erlaubt, wie „Spiegel Online" berichtet.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" meldet weiter: "Das Gericht sehe das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire an, verbietet allerdings weite Teile des Werks.

Aussagen zum Umgang Erdogans mit der Meinungsfreiheit in der Türkei halten die Richter für zulässig. Den größeren Teil des Gedichts hält das Landgericht Hamburg hingegen nicht für zulässig — vor allem wegen des Sexualbezuges."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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