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Chefredaktuer des "Wochenblick": Als ich ein Zuwanderer ins deutsche Sozialsystem war

Archivmeldung vom 02.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kurt Guggenbichler (2023) Bild: Kurt Guggenbichler
Kurt Guggenbichler (2023) Bild: Kurt Guggenbichler

Bei Fremden hat man sich zu benehmen. Das war mir schon als Kind von den Eltern eingebläut worden. Heute scheint diese Erkenntnis nichts mehr zu gelten, wie viele Zuwanderer-Beispiele in Österreich und auch in Deutschland zeigen. Dies berichtet der Chefredakteur und Mitbegründer des "Wochenblick", Kurt Guggenbichler.

Weiter berichtet Guggenbichler: "Davon verstehst du nichts! Das war die kurze und nichts erklärende Antwort eines sogenannten Gutmenschen auf meine Frage, warum Zuwanderer in unser Sozialsystem an unserer Grenze einfach ins Land hereingewunken werden? Es war am Beginn des großen Zustroms von Ausländern im Jahr 2015 als ich mich mit einem sogenannten Willkommensklatscher über diese unfassbare Tatsache unterhielt.

Beharrlicher Asyl-Missbrauch

Ausweispapiere brauchten die fremden Zuwanderer keine, auch andere Genehmigungen oder Dokumente waren nicht erforderlich. Die Ausländer mussten nur „Asyl“ rufen. Dies war die Zauberformel, das Sesam-öffne-dich, um österreichischen Boden betreten zu können.

Von wegen, ich verstünde nichts von Zuwanderung! Ich war auch einmal ein Zuwanderer, allerdings einer ins deutsche Sozialsystem und in einer Zeit, als es noch keine EU gab. Für die Deutschen war ich ein Ausländer und als solcher hätte ich Ende der 1970er-Jahre in Passau lange an der Grenze stehen und „Asyl“ rufen können – ohne Papiere hätte mich kein Zöllner auch nur einen fußbreit ins Land gelassen.

Österreicher benötigten früher Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

Um mich in Deutschland nicht nur als Tourist aufhalten zu können, sondern für einen längeren Zeitraum, bedurfte ich einer Aufenthaltsgenehmigung, die das Landratsamt ausstellte und die zunächst auch nur für fünf Jahre Gültigkeit hatte.

Diese Aufenthaltsgenehmigung wurde mir aber erst nach Vorlegen einer Arbeitsgenehmigung erteilt. Auch eine Wohnadresse musste ich per Meldezettel nachweisen. Doch damit nicht genug: Zusätzlich wurden ein Leumundszeugnis und ein ärztliches Gesundheitszeugnis von mir verlangt.

Erst danach hatte ich grünes Licht, um in meinem neuen deutschen Wohnort leben zu können. Beklatscht hat mich bei meiner Ankunft niemand und es gab auch kein Begrüßungsgeld. Das haben damals nur die Immigranten aus der DDR erhalten.

Nur mein Arbeitgeber hat mich herzlich willkommen geheißen und mir auch nach einem Monat Arbeit mein erstes Gehalt ausbezahlt. Den ersten Aufenthaltsmonat musste ich aus eigener Tasche finanzieren, denn mit einer Unterstützungsanforderung beim Sozialamt wäre ich wohl abgeblitzt.

Einwanderer sollen sich an Gesetze halten

Stattdessen habe ich schon vom ersten Monat meiner Zuwanderung an brav ins deutsche Sozialsystem einbezahlt und mich während meines fast achtjährigen Aufenthaltes in Norddeutschland auch anständig verhalten.

Ich kokste nicht, vergewaltigte keine Frauen und zettelte auch keine Messerstechereien an. Ich wusste: Als Gastarbeiter, der von seinem Gastland Aufenthalt und Arbeit geboten bekommen hatte, musste ich mich – wenn schon nicht dankbar – aber wenigstens gesetzeskonform verhalten.

Dies darf man aber auch noch heute von den Zuwanderern neuen Zuschnitts sowohl in Österreich als auch in Deutschland erwarten."

Quelle: AUF1.info

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