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Verbotsverfahren gegen "Indymedia linksunten": Informant des Bundesamts für Verfassungsschutz enttarnt

Archivmeldung vom 30.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Einen Informanten oder Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes haben linke Aktivisten aus Freiburg enttarnt. Das berichten drei Personen, denen der Betrieb der Internetplattform "Indymedia linksunten" vorgeworfen wird.

In einem Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Wochenendausgabe) geben sie bekannt, dass es "Spitzelberichte" in ihren Verfahrensakten gebe und der Verfasser schnell entdeckt wurde. "Es ist ein älterer Typ namens Reinhold K., der in Köln-Nippes lebt", so die Betroffenen. Der Spitzel liefere seit mindestens zehn Jahren Informationen und Berichte an das Bundesamt für Verfassungsschutz und bewege sich schon seit den 1980er Jahren in linken Technikkreisen.

Die Interviewpartner des "neuen deutschland" sprechen auch über den Erfolg des Forums "Indymedia linksunten", das sich zur größten Medien- und Diskussionsplattform der radikalen Linken im deutschsprachigen Raum entwickelte. Die Beliebtheit des Mediums führen sie unter anderem darauf zurück, dass jeder dort anonym veröffentlichen konnte: "Gerade für Leute, die heiklere Artikel beispielsweise über investigative Recherchen innerhalb der AfD geschrieben haben, ist das ein ganz zentraler Aspekt. Die Leute wussten, ich muss keinen Autorennamen angeben, meine IP-Adresse wird nicht gespeichert, niemand kann mich identifizieren."

Am 25. August 2017 hat das Bundesinnenministerium ein Verbot dieser Internetseite erwirkt und in Freiburg Wohnungen von vermeintlichen Betreibern der Webseite durchsucht. Die Betroffenen aus Freiburg klagen gegen diesen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Um über diese Klage zu verhandeln, nimmt sich das Bundesverwaltungsgericht drei Tage Zeit. Am 15., 16. und 17. Januar 2019 findet das Verfahren im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig statt.

Quelle: neues deutschland (ots)

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