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Fernsehrat schließt Drei-Stufen-Test-Verfahren ab und genehmigt Telemedienänderungskonzepte von 3sat und phoenix

Archivmeldung vom 11.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: ZDF Fotograf: ZDF/Corporate Design
Bild: ZDF Fotograf: ZDF/Corporate Design

Die Telemedienänderungskonzepte von 3sat und phoenix wurden jeweils vom ZDF-Fernsehrat einstimmig genehmigt. Er hat nach umfangreicher Prüfung festgestellt, dass die Aufnahme der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat beziehungsweise phoenix gemäß den vorgelegten Telemedienänderungskonzepten vom 7. Juni 2021 den Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.

Die vom ZDF-Intendanten, Dr. Thomas Bellut, vorgelegten Telemedienänderungskonzepte zu 3sat und phoenix sehen wesentliche Änderungen in den Bereichen eigenständiger audiovisuelle Inhalte (Online-Only), Verweildauer/Archivkonzept sowie der Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen vor. Der Fernsehrat hat die beiden von ihm beauftragten Marktgutachten, die eingegangenen Stellungnahmen Dritter, die beiden Beschlussempfehlungen der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) sowie die Diskussionen in den Ausschüssen und im Plenum des Fernsehrates in seine Entscheidung mit einbezogen.

Die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, Marlehn Thieme, hob hervor: "Die Entwicklungen zur Pressefreiheit in Russland im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben gezeigt, wie wichtig unabhängige öffentlich-rechtliche Wissens-, Informations-, Kultur- und Bildungsinhalte für eine freiheitliche Demokratie sind – insbesondere auch in den digitalen und sozialen Medien. Der Fernsehrat stimmt mit der GVK überein, dass die geplanten Änderungen als wesentlich für den Erhalt der Zukunftsfähigkeit der Telemedienangebote von 3sat und phoenix anzusehen sind."

Der Beschluss des Fernsehrates, das Marktgutachten sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Fernsehrates abrufbar. Dort werden nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das zuständige Land Bremen die Beschlussempfehlungen und Begründungen des Fernsehrates veröffentlicht.

Die Genehmigungsverfahren (Drei-Stufen-Tests) für die Änderungskonzepte der Telemedienangebote von 3sat und phoenix waren vom Fernsehrat in seiner Sitzung am 2. Juli 2021 eingeleitet worden. Mit den Telemedienänderungskonzepten werden lediglich Teile der bestehenden Konzepte aus dem Jahr 2010 geändert beziehungsweise ergänzt. Im Übrigen behalten die Telemedienkonzepte vom 18. Mai 2010 ihre Gültigkeit.

Informationen zum Drei-Stufen-Test-Verfahren: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/drei-stufen-test-100.html

Quelle: ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat (ots)

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