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Bauer-Verlag gibt sich im Rechtsstreit mit "Spiesser" geschlagen

Archivmeldung vom 19.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Das kostenlose Jugendmagazin "Spiesser" kann endgültig einen Sieg gegen den Hamburger Bauer-Verlag verbuchen. Nachdem der Konzern nicht in Berufung geht, ist das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 315 O 186/11) rechtskräftig. Dies berichtet der Branchendienst Kontakter in seiner am gestrigen Montag erschienenen Ausgabe.

Demnach darf die Dresdner Spiesser GmbH wieder mit der verbreiteten Auflage von 767.110 Exemplaren (IVW IV/2010) und 13.210 Auslegestellen werben. Das Gericht hob damit eine einstweilige Verfügung auf, die dem "Spiesser" die Verbreitung dieser Zahlen untersagt hatte, wenn an einzelnen Auslegestellen, in der Regel Schulen, Schüler keinen tatsächlichen Zugang zu dem Magazin erhalten.

Bauer, der das Teenieblatt "Bravo" verlegt, hielt die Werbung mit den IVW-Zahlen für wettbewerbswidrig. Der Verlag stützte dies auf die Antworten von Schulen, die er angeschrieben und um Auskunft gebeten hatte, "auf welcher rechtlichen Grundlage" die Verbreitung des "Spiesser" bei ihnen erfolge. Aus mehr als der Hälfte der Antworten gehe hervor, dass diese Schulen das Heft tatsächlich nicht auslegten.

Laut Gericht ist aber den von den Zahlen angesprochenen Werbemanagern "geläufig, dass die lückenlose tatsächliche Auslage einer Gratiszeitschrift an allen Auslagestellen in der Regel nicht umsetzbar ist". Mit einem EV-Antrag gegen den User-Kommentar "Scheiß Bauer-Verlag!" auf der "Spiesser"-Website scheiterte Bauer ebenfalls.

Quelle: W&V Werben & Verkaufen (ots)

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