Pikante Entwicklung im Medienfondsskandal
Archivmeldung vom 24.06.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des VIP Medienfonds wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zum Nachteil der Anleger, hat die Staatsanwaltschaft München die Ermittlungen auf den Rechtsanwalt Dr. Hans Radau aus der Kanzlei Nöhr, Stiefenhöfer und Lutz ausgeweitet.
Dr. Radau gehört einer Arbeitsgruppe an, die beratend für Kulturstaatsminister
Bernd Neumann (CDU) an einem neuen Konzept für Finanzierungsmöglichkeiten für
die deutsche Filmwirtschaft arbeitet.
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KTAG
Rechtsanwälte in Bremen: „Es ist schon pikant, dass ein Beschuldiger in einem
Ermittlungs-Verfahren in dem es u.a. um den Verdacht der Steuerhinterziehung in
großem Stil geht, offensichtlich jetzt steuerliche Konzepte für die
Filmförderung der Zukunft entwirft“.
Die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte
(Bremen/Berlin) vertritt im aktuellen Verfahren gegen die Initiatoren der VIP
Medienfonds 3 und 4 innerhalb der „BSZ® Interessengemeinschaft VIP“ rund 250
Anleger mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von 25 Millionen Euro.
Aber
nicht nur Dr. Radau ist von den Ausweitungen des Ermittlungsverfahrens
betroffen, dieses richtet sich jetzt auch gegen Mitarbeiterinnen der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG und der Anwaltskanzlei Beiten, Burghardt,
Goerdeler. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass die Beteiligten
Kenntnis von der mit der Fondskonstruktion beabsichtigten Steuerhinterziehung
hatten bzw. diese mitgestalteten. Die Expertenrunde bei Kulturstaatsminister
Neumann erarbeitet unter anderem Steueranreizmodelle für Investoren im
Filmgeschäft und soll die Ergebnisse Anfang Juli präsentieren.
Jens-Peter Gieschen: „Genau solche ,Steueranreizmodelle’ sind rund
11.000 Anlegern beim VIP Medienfonds zum Verhängnis geworden.“ Die von diesem
Fonds gewählte Konstruktion könne nun dazu führen, dass die ursprünglich
erwarteten Steuervorteile den Anlegern nachträglich aberkannt werden und
Steuernachzahlungen von insgesamt rund 160 Millionen Euro auf sie zukommen.
Bei den VIP Medienfonds 3 und 4 handelt es sich um ehemals
steuerbegünstigte Fonds, die Anlegergelder in internationale Filmproduktionen
investiert haben, dabei aber – so der Vorwurf von Steuerfahndung und
Staatsanwaltschaft – nur rund 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich für
Produktionskosten verwandten und den Rest direkt an „garantiegebende Banken“ wie
die Dresdner Bank und Bayerische Hypo Vereinsbank weiterleiteten. Der Initiator
der Fonds, Andreas Schmid, sitzt seit September vergangenen Jahres in
Untersuchungshaft.
Nach Gieschens Ansicht sind die Vorwürfe stichhaltig:
„Nach erneuter Akteneinsicht müssen wir davon ausgehen, dass der
Staatsanwaltschaft München der Nachweis des Verdachts der Steuerhinterziehung
gelingen wird.“ Insbesondere ein beschlagnahmter E-Mail-Verkehr zwischen Schmid
und einem Vorstand der Constantin Film AG, sei „an Deutlichkeit kaum zu
überbieten“. Auf eine entsprechende Nachfrage der Filmproduzenten habe Schmid
nachdrücklich erklärt, man solle die gewählte Struktur der Fondsfinanzierung
nicht offen legen.
Inzwischen verlassen auch die bisherigen
Führungskräfte der VIP - Gruppe „das sinkende Schiff“. Nach Ex-Vorstand Wilhelm
Müller scheidet nach Informationen von KTAG Rechtsanwälte nun auch Vorstand
Eduard Wallner Mitte des Jahres aus dem Unternehmen aus. Rechtsanwalt Gieschen:
„Die Herren glauben offensichtlich selbst nicht mehr an ihr
bisheriges,Erfolgsmodell’. Von der Haftung gegenüber den getäuschten Anlegern
werden sie sich damit aber nicht verabschieden können“.
Betroffene
können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen. Die Aufnahme
in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt
die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der
Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch
die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für
soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807
Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist
eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten
Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden
Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und
Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die
Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe,
rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.
Vorteile der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften: In vielen Rechtsfällen
ist nicht nur ein einzelner Anleger betroffen, sondern Hunderte oder gar
Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung notwendigen
Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der Anleger zu
bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Durch den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft erhalten
Betroffene das was sie in dieser Situation am nötigsten brauchen:
• eine
anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten offen
stehen um den Anspruch durchzusetzen.
• Gegen welche Personen, Unternehmen
und Institutionen sich dieser Anspruch richten kann,
wie die
Erfolgsausichten sind,
• mit welchen Kosten zu rechnen ist,
• ob
eventuell bereits ein Musterfeststellungsantrag für ein Musterverfahren
eingereicht wurde,
• ob sich die Klage für ein Musterverfahren eignet,
•
ob eventuell wegen drohender Verjährung Maßnahmen zu ergreifen sind.
Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.