HÖRZU weist Vorwürfe der ARD in Bezug auf einen Artikel zum Thema Schleichwerbung zurück
Archivmeldung vom 27.08.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie HÖRZU widerspricht entschieden den Vorwürfen der ARD, die Zeitschrift hätte im Zusammenhang mit einem Interview mit dem ehemaligen Fernsehfilmchef des Saarländischen Rundfunks Martin Buchhorn über Schleichwerbung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender die Grundregeln der journalistischen Arbeit verletzt. (Ausgabe 35, 26.08.05)
Diesen Vorwurf hatte der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber
in einem Brief an die HÖRZU-Chefredaktion erhoben und per
Presseinformation verbreitet.
In einem Schreiben an den ARD-Chef erklärt HÖRZU-Chefredakteur
Thomas Garms: „Bei dem Beitrag handelt es sich um ein Wortlaut-
Interview, das nicht zwingend die Meinung der Redaktion wiedergibt.
Zu Wort kam mit Martin Buchhorn ein ehemals leitender Mitarbeiter der
ARD, der seine persönliche Meinung, Beobachtung und Arbeitspraxis
schildert. Diese Aussagen decken sich mit den Schilderungen
verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des
Informantenschutzes nicht öffentlich machen.“
Weiter erklärt Garms: „Es entspricht der gängigen journalistischen
Praxis, bei solchen Interviews nur eine Seite zu Wort kommen zu
lassen. Mit der Diskreditierung von Herrn Buchhorn wird man aus
meiner Sicht der Sache nicht gerecht.“
HÖRZU bietet der ARD in dem Schreiben an, ebenfalls per Interview
zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Quelle: Pressemitteilung Axel Springer AG