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HÖRZU weist Vorwürfe der ARD in Bezug auf einen Artikel zum Thema Schleichwerbung zurück

Archivmeldung vom 27.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die HÖRZU widerspricht entschieden den Vorwürfen der ARD, die Zeitschrift hätte im Zusammenhang mit einem Interview mit dem ehemaligen Fernsehfilmchef des Saarländischen Rundfunks Martin Buchhorn über Schleichwerbung bei dem öffentlich-rechtlichen Sender die Grundregeln der journalistischen Arbeit verletzt. (Ausgabe 35, 26.08.05)

Diesen Vorwurf hatte der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber in einem Brief an die HÖRZU-Chefredaktion erhoben und per Presseinformation verbreitet.

In einem Schreiben an den ARD-Chef erklärt HÖRZU-Chefredakteur Thomas Garms: „Bei dem Beitrag handelt es sich um ein Wortlaut- Interview, das nicht zwingend die Meinung der Redaktion wiedergibt. Zu Wort kam mit Martin Buchhorn ein ehemals leitender Mitarbeiter der ARD, der seine persönliche Meinung, Beobachtung und Arbeitspraxis schildert. Diese Aussagen decken sich mit den Schilderungen verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des Informantenschutzes nicht öffentlich machen.“ Weiter erklärt Garms: „Es entspricht der gängigen journalistischen Praxis, bei solchen Interviews nur eine Seite zu Wort kommen zu lassen. Mit der Diskreditierung von Herrn Buchhorn wird man aus meiner Sicht der Sache nicht gerecht.“

 HÖRZU bietet der ARD in dem Schreiben an, ebenfalls per Interview zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Quelle: Pressemitteilung Axel Springer AG

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