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Börnsen/Heveling: New Yorker Urteil ist ein Erfolg für das Urheberrecht

Archivmeldung vom 24.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Wolfgang Börnsen Bild: wolfgang-boernsen.de
Wolfgang Börnsen Bild: wolfgang-boernsen.de

Das Oberste Berufungsgericht der Vereinigten Staaten von Amerika hat das genehmigungslose Kopieren von Büchern des "Google Books Settlement" untersagt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das New Yorker Urteil zum "Google Books Settlement" als Sieg des Urheberrechts. Damit ist dem eigenmächtigen Google-Vorgehen bei der Bücherdigitalisierung eine Absage erteilt worden. Ohne Zustimmung der Verlage und Autoren rund 15 Millionen Bücher zu digitalisieren und online zugänglich zu machen, widerspricht dem Recht am geistigen Eigentum."

Heveling weiter: "Die Bundesregierung hatte sich an dem Gerichtsverfahren mit einer Stellungnahme ("amicus curiae"-Schriftsatz) beteiligt. Der New Yorker Urteilsspruch ist daher auch eine Bestätigung der klaren Haltung der Bundesregierung. Die Werke deutscher Autoren waren schon zuvor nicht mehr Bestandteil des Google-Books-Angebots, sofern Google die Rechte daran nicht legal erworben hatte. Dennoch ist das Urteil auch für uns nicht ohne Bedeutung: Denn eine Bestätigung des Vorgehens von Google hätte zu einer Monopolisierung des Zugangs zu Kulturgut geführt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass Deutschland und Europa dem Angebot von Google etwas Eigenes entgegen setzen müssen. Daher werben wir für die weitere Entwicklung der europäischen digitalen Bibliothek EUROPEANA und der Deutschen Digitalen Bibliothek. Die Bundesregierung wird noch in diesem Frühjahr mit dem Entwurf zum so genannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform eine gesetzliche Regelung der verwaisten Werke und anderer urheberrechtlicher Fragen vorlegen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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