ARD: Länder entscheiden über Gebühr für internetfähige PCs
Archivmeldung vom 16.09.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie ARD weist den Vorwurf entschieden zurück, sie habe das Internet als neue Gebühreneinnahmenquelle entdeckt. Prof. Jobst Plog, Stellvertretender ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant: "Durch die Berichterstattung einiger Medien ist der Eindruck entstanden, die Rundfunkanstalten hätten sich selbst eine neue Grundlage zur Gebührenerhebung geschaffen.
Dieser Eindruck ist falsch. Tatsächlich sind die Länder
in dieser Frage zuständig. Seit mehr als zwei Jahren steht fest, wie
die Rechtslage ab dem Januar 2007 vom Gesetzgeber ausgestaltet
wurde, 16 Landesparlamente haben dem Gesetz zugestimmt. Gemeinsam mit
dem ZDF hat die ARD jetzt nach Möglichkeiten gesucht, die bestehende
Gesetzeslage so zurückhaltend wie möglich zu interpretieren."
Falsch sei zudem der Eindruck, diese Gebühr beträfe eine große Zahl
von PC-Besitzern. Plog: "Das ist Unsinn. Wer auch nur ein einziges
Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat, hat im Prinzip mit der
Rundfunkgebühr für internetfähige PCs nichts mehr zu tun."
Plog wies darauf hin, dass die Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mögliche Einnahmen aus der
Gebühr für internetfähige PCs im zurückliegenden
Gebührenfestsetzungsverfahren bereits eingerechnet hat. Plog: "Die
uns rein rechnerisch zufließenden Mehreinnahmen hat die KEF für die
Jahre 2007 und 2008 mit 14 Millionen Euro beziffert."
Nachdem ARD und ZDF den Ländern jetzt vorgeschlagen haben, bis auf
Weiteres nur einen Teilbetrag der Gebühr für internetfähige PCs zu
erheben, würden die geschätzten Mehreinnahmen in den kommenden beiden
Jahren lediglich zwischen 5 bis 6 Millionen Euro betragen. Das heißt
im Ergebnis, ARD und ZDF erhielten weniger, als sie nach dem Willen
der KEF und der Länder erhalten sollten.
Quelle: Pressemitteilung ARD