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EU-Kommission erklärt Finanzierung der Nachrichtenagentur AFP für rechtmässig

Archivmeldung vom 28.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz der AFP am Place de la Bourse in Paris.
Sitz der AFP am Place de la Bourse in Paris.

Foto: Arnaud 25
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Kommission hat in einem gestern veröffentlichten Beschluss zu einer Beschwerde der ehemaligen deutschen Nachrichtenagentur dapd die Finanzierung der Nachrichtenagentur AFP für rechtmäßig erklärt. Die Beschwerde vom Februar 2010 richtete sich gegen Frankreich wegen staatlicher Beihilfen für AFP. Die Kommission erkennt nun an, dass AFP als Nachrichtenagentur mit weltweiter Ausstrahlung bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnimmt, und gestattet daher die Kompensation der dadurch entstehenden Kosten (auf Nettobasis) mittels staatlicher Subventionierung im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsregeln.

Die Beschwerde betraf auch den deutschen Medienmarkt. Frankreich hatte in dem Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission den Nachweis erbracht, dass die AFP GmbH, die deutsche Tochter der Weltagentur AFP, keine Quersubventionen von Seiten des französischen Staates erhält, dass die finanziellen und kommerziellen Beziehungen der AFP GmbH zum AFP-Mutterhaus die Wettbewerbsregeln voll und ganz einhalten und dass die von der AFP GmbH geforderten Preise marktgerecht sind und den Wettbewerb auf dem deutschen Markt keineswegs verfälschen.

„Dieser Beschluss ist ein einschneidender Moment für die AFP. Dadurch wird nach vier Jahren der Ungewissheit die für die Ausführung ihrer öffentlichen Aufgaben unerlässliche öffentliche Finanzierung sichergestellt“, freut sich Emmanuel Hoog, CEO der AFP.

Quelle:  Gaëlle CHARBONNIER- AFP

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