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Allianz von Journalistenvereinigungen: BND-Gesetz rechtsstaatlich unvertretbar

Archivmeldung vom 30.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Ein Bündnis von Journalistenvereinen hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das sogenannte BND-Gesetz geklagt. Klagegrund ist vor allem das Recht des Bundesnachrichtendienstes auf anlasslose Überwachung der weltweiten Internetkommunikation. Nicht nur die Pressefreiheit ist in Gefahr, meint einer der Klagevertreter im Gespräch mit Sputnik.

Auf der deutschen Webseite des Magazins ist zu den Fragen von Andreas Peter dies zu lesen: "Das BND-Gesetz wird ein Fall für das höchste deutsche Gericht. Bereits im Dezember vergangenen Jahres haben mehrere Journalistenvereinigungen und allein klagende Journalisten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Frist zu wahren. An die Öffentlichkeit gingen die Kläger erst jetzt. Zu ihnen gehört die Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Ihr Vorsitzender Dr. Ulf Buermeyer erklärt Sputnik: „Das neue Gesetz erlaubt dem BND die Überwachung des Internetverkehrs weltweit, und zwar ohne gezielten Verdacht gegen einzelne Personen. Das heißt, es ist eine Überwachungsmaßnahme, die sich gegen jedermann richtet. Wir halten das für rechtsstaatlich unvertretbar. Wir erhoffen uns von der Klage, dass das Bundesverfassungsgericht der Überwachung von Menschen, die völlig unverdächtig sind, generell eine Absage erteilt. Wir denken, es ist rechtsstaatlich sinnvoll, Menschen gezielt in den Blick zu nehmen, von denen man glauben kann, dass sie gefährlich sind. Man sollte Gefährder überwachen. Man darf aus meiner Sicht auch Straftäter gezielt überwachen, um einen Verdacht gegen sie zu prüfen. Aber man darf nicht die Allgemeinheit überwachen. Wir erhoffen uns vom Bundesverfassungsgericht, dass es diesen Grundsatz wiederherstellen wird.“

Das BND-Gesetz erlaubt dem deutschen Auslandsgeheimdienst die sogenannte „strategische Fernmeldeüberwachung“. Von jedermann und jeder Frau, ohne einen konkreten Anlass. Offiziell ist damit die Spionage im Ausland gemeint, aber in der Praxis könnte es darauf hinauslaufen, dass zum Beispiel auch der weltgrößte Internet-Knoten in Frankfurt am Main vom BND angezapft wird.

Von Anfang an haben Journalistenverbände das Gesetz massiv kritisiert. Denn ausdrücklich sind Journalisten nicht von der Bespitzelung durch den BND ausgenommen. Der Bundesnachrichtendienst argumentiert, damit seien ausländische Journalisten gemeint. Doch Journalistenverbände befürchten, dass auch ihre Arbeit und sie selbst betroffen seien, da ihr Quellenschutz ausgehebelt werden könnte.

Die Klage wird auch von alleinklagenden internationalen Journalisten unterstützt, die im Ausland leben und dort investigativ arbeiten. Sie sehen sich und ihre Arbeit durch das neue Gesetz bedroht. Ulf Buermeyer hat dafür volles Verständnis:

„Wie gesagt, es geht dem BND gerade nicht darum, einzelne Personen zu überwachen, sondern er überbewacht den Internetverkehr im Ganzen. Das heißt also, unsere Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer müssen gar nicht von besonderem Interesse sein, sondern sie kommunizieren international, und sie sind beeinträchtigt in der Ausübung ihres Berufes als Journalisten, einfach weil sie und ihre Kontakte damit rechnen müssen, dass der BND alles mitschneidet.“

Die Kläger argumentieren, das Recht auf Pressefreiheit gehöre zu den unverhandelbaren Grundrechten, auf die westliche Demokratien gesteigerten Wert legen. Und die gelten entweder überall oder gar nicht. Deshalb formulieren sie in ihrer Klageschrift auch: „Soweit die Pressefreiheit die Vertraulichkeit bestimmter Kommunikationsbeziehungen gewährleistet, können sich auch Ausländer im Ausland auf sie berufen.“ Denn wenn der Bundesnachrichtendienst Quellen deutscher Journalisten im Ausland abhöre, dann greife er damit auch in das Redaktionsgeheimnis ein. Es könne nicht sein, so die Klägerinnen und Kläger, dass die Bundesregierung in Sonntagsreden die Pressefreiheit lobpreise, sie aber durch Gesetze wie das BND-Gesetz de facto sabotiere."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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