Auftrittsverbot für Xavier Naidoo: In Rostock leben alte SED-Traditionen wieder auf
Archivmeldung vom 22.05.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićXavier Naidoo stehe nahe bei den Reichsbürgern, unterstütze die QAnon-Bewegung und sei zweifellos ein Rassist. Solche Leute wollen die aufrechten Kommunisten und Sozialisten der Rostocker Bürgerschaft nicht in ihrer Stadt sehen. Nicht einmal, wenn sie nur kurz vorbeischauen, um ein Konzert zu geben. Deshalb hat die Bürgerschaft auf Antrag der SPD, der Linkspartei und der Grünen nun ein für August geplantes Konzert des Sängers verboten. Dies schreibt Michael van Laack im Magazin "Unser Mitteleuropa".
Weiter schreibt Van Laack: "Auftrittsverbote waren in der DDR ein beliebtes Tool, um System-Kritiker zum Schweigen zu bringen. Und da nach Ansicht viele Grüner und Linker in der DDR nicht alles schlecht war, greift man immer wieder gern mal in die SED-Mottenkiste, in der all das eingelagert ist, das angeblich gut war.
Sollte man Menschen wie Naidoo aus Deutschland ausweisen?
Für den Anfang muss da wohl ein Auftrittsverbot reichen. Einen PoC-Bonus wollte man dem „Rassisten“ Naidoo nicht gewähren. Den kann man sich bekanntlich auch nur verdienen, wenn man über „alte weiße Männer“ lästert und die Unterdrückung der BLM-Community in Deutschland beweint. Auch die Tatsache, dass Naidoo vom Medienestablishment viele Jahre lang als Vorzeige-Farbiger gehypt und mit Preisen wie dem „Bambi“ oder der „Goldenen Kamera“ ausgezeichnet wurde, war für die Mehrheit der Bürgerschaft irrelevant.
Naidoo hat massiv die Corona-Politik der Bundesregierung kritisiert, er hat sich für Trump und gegen Biden ausgesprochen, er ist ein Abtreibungsgegner und verteidigt vehement Grundrechte und Grundgesetz. Das reicht vollkommen für ein Verbot aus, wenn man entsprechende Codewörter wie „Reichsbürger“ und „QAnon“ in die Debatte einführt.
Das bewährte SED-Framing der „Zeit“
Die in linksgrünen Milieus gern gelesene Wochenzeitung brachte den Online-Lesern das Thema heute mit einer für die DDR-Presse typischen Täuschung näher. Die Mehrheit der „Bürgerinnen und Bürger“ wolle Naidoo nicht in der Stadt sehen. Dass es sich nur um die Mehrheit der Bürgerschaft handelt, erfährt nur, wer den Artikel liest.
Aber das ist seitens der Redaktion vermutlich gar nicht erwünscht. Die „Wir sind mehr“-Fraktion will vermitteln: Es handelt sich nicht um eine politische Entscheidung, es ist der Wille der Bevölkerung. Typisches SED-Framing, eben!
Beschluss der Bürgerschaft nicht bindend und rechtlich umstritten
Erfreulicherweise empörte sich auch CDU-Bürgerschaftsmitglied Dr. Heinrich Prophet über diesen Beschluss. Im Osten ticken die Mandatsträger halt doch oft noch anders, als in den von Merkel gleichgeschalteten Landesverbänden im großen Rest der Republik. „Nur weil einem der politische Tenor einer Künstlerpersönlichkeit nicht gefällt, kann man ihr ja nicht das verfassungsmäßige Grundrecht auf Ausübung der Kunst nach Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz absprechen.“
Doch sogar die Stadtverwaltung der Hansestadt hat rechtliche Bedenken. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet, heiß es aus dem Rathaus.
Rostocks parteiloser Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen kann binnen der nächsten 14 Tage Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Und auch der Künstler selbst hat rechtliche Möglichkeiten. Doch für all das gilt:
"…wird kein leichter sein. Dieser Weg wird steinig und schwer!"
- Datenbasis: PHILOSOPHIA PERENNIS
Quelle: Unser Mitteleuropa