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APR: Regionale Werbung wird auch im Smart-TV nicht rechtmäßig

Archivmeldung vom 27.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Markus Vogelbacher / pixelio.de
Bild: Markus Vogelbacher / pixelio.de

"Die rote Karte für den Red Button, wenn dahinter lokalisierte TV-Werbung platziert ist", fordert Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). Anlass der Wortmeldung sind Diskussionsbeiträge nationaler TV-Anbieter auf den Münchner Medientagen, mit SmartTV in regionale Werbemärkte eindringen zu wollen.

Die APR vertritt die Interessen lokaler und regionaler, mittelständisch geprägter Anbieter von elektronischen Medien. Die Organisation hatte sich bereits gegen die Auseinanderschaltung von nationalen TV-Programmen für lokale und regionale Werbespots gewandt, wie das später vom Verwaltungsgericht Berlin als rundfunkrechtlich unzulässig verworfen wurde.

"Nun wollen die nationalen TV-Anbieter das selbe Ziel über das hybride Fernsehen erreichen" warnt Kovac. Mit dem linearen TV-Programm wird hierzu ein Signal verschickt, das auf dafür ausgerüsteten SmartTV-Geräten einen "Red Button" erscheinen lässt, über den man mit der Fernbedienung Zusatzinformationen aus dem Internet erhält. So würden dann auch lokale und regionale Werbespots auf dem Bildschirm sichtbar gemacht und mit dem bundesweiten TV-Angebot verknüpft.

"Das ist nicht etwa ein unreguliertes Angebot aus den Tiefen des Internets", fasst Kovac die rechtliche Bewertung des APR-Vorstandes zusammen. Die Möglichkeit für die lokale und regionale Werbung wird im SmartTV durch den HbbTV-Standard als Zusatz zum linearen TV-Angebot übertragen. Damit sind alle derart sichtbar gemachten Werbeinhalte nach dem Werberecht für lineare TV-Angebote zu beurteilen. "Rechtliches Rosinenpicken zwischen Rundfunk und Telemedien bei gleichzeitiger Lufthoheit im linearen TV-Kanal, das passt nicht zusammen" formuliert Kovac die Rechtslage plastisch.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) (ots)

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