Zeitungsverleger tief enttäuscht über EuGH: Urteil gegen die Presse
Archivmeldung vom 12.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie deutschen Zeitungsverleger sind tief enttäuscht über die Abweisung der Klage der Bundesregierung gegen die Tabakrichtlinie der EU vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
"Mit
diesem Urteil ist weiteren Werbeverboten Tür und Tor geöffnet - mit
allen Konsequenzen im Medienmarkt", sagte der Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff,
heute in Berlin. Die von den Richtern für legitim erklärte
Werbezensur stehe im totalen Widerspruch mit dem Verständnis einer
freien Kommunikation und trage außerdem dazu bei, das wirtschaftliche
Fundament der Presse zu schwächen. "Wir werten das EuGH-Urteil als
politische Entscheidung, die sich in ihrer Auswirkung gegen die
Presse richtet." Ohne nachvollziehbare Begründung hätten die Richter
die Behauptung der EU-Kommission bestätigt, dass deutsche Zeitungen
zu Wettbewerbsverzerrungen beim grenzüberschreitenden Pressehandel
beitrügen, wenn sie Tabakwerbung veröffentlichten. "Unsere Zeitungen
erscheinen lokal, regional und allenfalls national; deshalb ist die
Behauptung, der Wettbewerb würde verzerrt, völlig absurd", sagte
BDZV-Hauptgeschäftsführer Wolff. Zugleich hob er hervor, dass die
Zeitungen stets unverdächtig waren, sich im besonderen Maß für
Tabakwerbung einzusetzen, da in den Titeln so gut wie gar nicht für
Tabakprodukte geworben werde.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)