stern-Korrespondent Tillack gewinnt Verfahren gegen den Staat Belgien
Archivmeldung vom 27.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat entschieden, dass die Razzia in den Räumen des ehemaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß.
Der belgische Staat muss laut
Gerichtsurteil 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zudem die
Verfahrenskosten in Höhe von 30.000 Euro übernehmen.
Andreas Petzold, stern-Chefredakteur: "Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den hohen Wert der
Pressefreiheit in Europa. Vage Aussagen und Gerüchte dürfen nicht der
Anlass sein, den Schutz journalistischer Quellen zu gefährden und
einzuschränken."
Hans-Martin Tillack, inzwischen stern-Korrespondent in Berlin: "Es
hat sich gelohnt, das Prinzip des Quellenschutzes bis zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
durchzufechten."
Im März 2004 hatte die belgische Polizei die Büro- und Privaträume des damaligen Brüsseler stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack durchsucht und Aktenmaterial beschlagnahmt. Der Grund für die Aktion war die Behauptung der Europäischen Anti-Betrugsbehörde Olaf, Tillack habe möglicherweise einen ihrer Mitarbeiter bestochen, um an Informationen zu kommen. Zuvor hatte der stern-Korrespondent auf Basis von Olaf-Dokumenten mehrfach über Korruption in der EU berichtet.
Quelle: Pressemitteilung stern