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Presserat zieht Bilanz für 2020: Rekordniveau der eingereichten Beschwerden

Archivmeldung vom 25.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Laptop: Neukunden lesen E-Mails eher.
Laptop: Neukunden lesen E-Mails eher.

Bild: pixabay.com/FirmBee

In seinem Jahresbericht 2020 zieht der Deutsche Presserat Bilanz. Im Pandemiejahr sei die Zahl der eingereichten Beschwerden über die Berichterstattung von Print- und Onlinemedien auf ein Rekordniveau gestiegen. Die meisten Beschwerden erhielten die Solingen-Berichterstattung mehrerer Medien sowie die „Taz“-Kolumne über die Polizei. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Mit 4085 Personen haben sich 2020 so viele Leser beschwert wie noch nie. Zum Vergleich: 2019 waren es 2175 Einzelbeschwerden. Auffällig ist, dass darunter auch so viele Massenbeschwerden sind wie nie zuvor. 117 Artikel wurden gleich von mehreren Beschwerdeführern gemeldet, einsamer Spitzenreiter war 2020 jedoch die Kolumne der „Taz“, in der die Autorin vorschlug, arbeitslose Polizisten sollten auf der Mülldeponie arbeiten. 382 Personen haben den Text beim Presserat moniert, der Rat sah den Text jedoch als klar erkennbare Satire, der nicht gegen den Pressekodex verstößt. 173 Einzelbeschwerden gab es wegen der Veröffentlichung eines vertraulichen Whatsapp-Chats, in dem ein Elfjähriger einen Freund über die Tötung seiner fünf Geschwister informierte. Nach Ansicht des Presserats verletzte die Veröffentlichung die Menschenwürde der beteiligten Kinder, weshalb er gleich mehrere Zeitungen öffentlich rügte.

Mit insgesamt 53 Rügen, 76 Missbilligungen und 133 Hinweisen strafte der Presserat 2020 deutlich mehr Artikel ab als noch im Vorjahr (34 Rügen). Die meisten Rügen kassierten Boulevardzeitungen (24), gefolgt von Zeitschriften (16), Regionalzeitungen (11) und überregionalen Zeitungen (2). Mangelnde Trennung von journalistischen Inhalten und Werbung war dabei der häufigste Grund. Vierzehn Rügen ergingen ausschließlich an Boulevardblätter, weil Redaktionen Namen und Fotos von Personen veröffentlichten, ohne die Angehörigen dafür um Erlaubnis zu bitten. Meist handelte es sich dabei um Fotos von Menschen, die bei Gewaltverbrechen oder Unfällen gestorben waren.

Beschwerden zur Corona-Berichterstattung

Es überrascht nicht, dass das im Pandemiejahr omnipräsente und kontrovers diskutierte Thema Corona ebenfalls Gegenstand zahlreicher Beschwerden geworden ist. 581 Leser baten den Presserat, Berichte zur Corona-Pandemie zu prüfen. 398 Artikel zum Thema wurden beziehungsweise werden noch geprüft, 77 Beschwerden befinden sich noch im Verfahren. Etwa 80 Prozent der Beschwerden zur Corona-Berichterstattung wies der Presserat als unbegründet ab, weil keine Anhaltspunkte für die Verletzung des Pressekodex vorlagen.

„Dazu gehörten Beschwerden über Berichte, in denen Teilnehmer von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen als 'Verschwörungstheoretiker' oder 'Corona-Leugner' bezeichnet wurden und die einige Leserinnen und Leser für falsch bzw. ehrverletzend hielten. Der Presserat stellte hier klar: „Welche Deutung von Ereignissen richtig oder falsch ist, darüber kann und soll eine Freiwillige Selbstkontrolle nicht entscheiden.“ Zudem wies er Vorwürfe zurück, manche Medien hätten reißerisch berichtet – etwa über drohende Versorgungsengpässe oder mögliche Todesopfer. „Auch plakative Überschriften und Texte sind zulässig, solange sie einen Tatsachenkern enthalten bzw. transparent wird, ob es sich hier um Szenarien handelt“, heißt es im Jahresbericht.

Ungenaue Zahlen?

Etwa drei Viertel der geprüften Beiträge zur Pandemie bezogen sich auf die journalistische Sorgfaltspflicht. So zweifelten viele Leser die von den Medien genannten Zahlen an, etwa Teilnehmerzahlen bei Demonstrationen oder die Zahlen des RKI. Diese Beschwerden wies der Presserat mehrheitlich bereits bei der Vorprüfung ab.

Immer wieder kritisierten Leserinnen und Leser, dass Medien wissenschaftliche Studien zum Corona-Virus nicht korrekt wiedergegeben bzw. nicht deutlich gemacht hatten, wenn deren Ergebnisse nur vorläufig waren. So baten 32 Personen den Presserat um eine Einschätzung der „Bild“-Berichterstattung über eine angeblich „grob falsche“ Studie des Virologen Christian Drosten zur Ansteckung bei Kindern. Aus Sicht des Presserats hatte die Redaktion dabei verschwiegen, dass es sich um eine sogenannte Vor-Veröffentlichung handelte, deren Ergebnisse noch nicht von Fachleuten überprüft worden waren. Der Presserat sah im Weglassen dieser Information einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und erteilte eine Rüge – zumal der Artikel dem Virologen unterstellte, er habe womöglich Tatsachen unterdrückt.

„Gerade in unsicheren Zeiten wünschen sich Leserinnen und Leser eine Berichterstattung, der sie vertrauen können“, so der Sprecher des Presserats, Sascha Borowski.

„Die vielen Anfragen zu Corona-Berichten zeigen, dass der Pressekodex und die Freiwillige Selbstkontrolle durch den Presserat hier eine wichtige Rolle spielen.“ "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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