Risikoanlage Medienfonds - Anwälte prüfen Medienfonds für Anleger
Archivmeldung vom 03.02.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie aktuelle Praxis der Finanzbehörden überrascht angesichts vieler abenteuerlicher Konstruktionen nicht. Zahlreiche Filmfonds haben mit beeindruckenden Renditeprognosen Anleger geworben und insbesondere den dadurch erzielten Steuervorteil hervorgehoben. In einigen Fällen wurden so zum Teil zweitklassige Actionfilme und Horrorfilme durch den deutschen Steuerzahler finanziert.
Nunmehr stellt sich jedoch heraus, dass in vielen Fällen beide Säulen der
Anlageentscheidung nicht tragfähig sind. Die Renditeprognosen waren in vielen
Fällen reine Luftprognosen, die in einigen wenigen Ausnahmen realisiert werden
konnten, wenn das produzierte Werk in der Vermarktung Erfolg hatte.
Die
steuerlichen Geisterfahrten vieler Filmfondsinitiatoren werden zudem von den
Finanzämtern vermehrt kritisch beurteilt. Es versteht sich von selbst, dass eine
steuerbegünstigte Investition nur dann begünstigt wird, wenn das Geld auch
tatsächlich investiert wird. In einem besonders dreisten Fall haben findige
Initiatoren die mehrstelligen Millionenbeträge einfach auf Bankkonten geparkt
und hierfür Steuervorteile kassiert. Hier schlug das System zurück. Das
Finanzamt hat die Steuervorteile gestrichen und die Staatsanwaltschaft ermittelt
wegen Steuerhinterziehung. Den Anlegern stehen Steuernachzahlungen bevor.
Originell sind in diesem Zusammenhang sogenannte Garantiefonds. Hier war
das eingezahlte Eigenkapital nach Prospektangaben durch Garantien abgesichert.
Der Anleger sollte jedoch bedenken, dass eine Garantieerklärung einer Firma mit
Sitz auf einer Karibikinsel über mehrere Millionen Euro nicht zwangsläufig
werthaltig sein muss.
Gleiches gilt für eine Ausfallversicherung. Hier stellt sich das gleiche Problem, wie bei vielen Mietgaranten bei Immobilienfonds. Daher sollten Anleger bei solchen Garantien auf die Bonität der Garantiegebers achten. Eine inländische Großbank wäre ein gutes Beispiel. Anlegern, die ihr Geld in Medienfonds investiert haben, ist daher zur kritischen Beurteilung ihres Engagements und zur Prüfung ihrer Beteiligung zu raten. Oftmals haben Anleger noch nicht einmal erkannt, welches Risiko sie eingegangen sind.
Quelle: Pressemitteilung Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH