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OLG Düsseldorf hebt einstweilige Verfügung gegen Drehs mit versteckter Kamera im RTL-Prozess auf

Archivmeldung vom 08.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
RTL Television GmbH
RTL Television GmbH

Mit dem heute ergangenen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf gegen die Anfertigung versteckter Kamerabilder durch RTL in einer Arztpraxis in Düsseldorf aufgehoben.

In dem Urteil des OLG heißt es wie folgt: "Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 14.07.2009 wird aufgehoben und der Antrag des Antragstellers auf ihren Erlass zurückgewiesen." Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, der den Sender in diesem Fall beraten hat, bezeichnet das Urteil als "Sieg für den investigativen Journalismus!"

Auslöser für den Rechtsstreit waren Filmaufnahmen mit versteckter Kamera in einer Düsseldorfer Arztpraxis. Dabei recherchierte ein RTL-Team, wie leicht man in Deutschland an verschreibungspflichtige und Sucht gefährdende Medikamente wie Psychopharmaka oder starke Schmerzmittel kommen kann. Nachdem die als Patientin auftretende Redakteurin vom Arzt auch ein entsprechendes Rezept erhielt und die Aufnahmen am 29. Juni 2009 in "EXTRA" zum Thema "Gedopt am Arbeitsplatz" verfremdet ausgestrahlt wurden, versuchte der Arzt ein grundsätzliches Verbot der Anfertigung von Aufnahmen in seiner Praxis zu erwirken.

Prof. Dr. Elmar Schuhmacher: "Das Urteil des OLG belegt, dass RTL hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der Zuschauer solche Drehs macht. Das von RTL erstrittene Urteil garantiert den elektronischen Medien auch weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden."

Quelle: RTL Television GmbH

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